Netzbetreiber (Strom) akzeptiert anmeldung nicht weil Vormieter sich nicht ordentlich abgemeldet hat?
Hallo
ich bin nah am Durchdrehen.
Vormieter zieht am 31.03. aus der Wohnung aus. Ich kann eine Wohnungsübernahme schon am 05.04. machen obwohl mein Mietvertrag erst am 01.05. beginnt.
Ich ziehe um den 15.04. so nach und nach in die Wohnung ein, da mein alter Mietvertrag zum 30.04. abläuft.
Am 20.04. mache ich über Check24 einen Anbietervergleich und melde mich bei einem Anbieter an, er akzeptiert die früheste Anmeldung zum 26.04..
Kein Problem denke ich....
Nun akzeptierte der Netzbetreiber (der identisch mit dem Grundversorger ist, zumindest nennen sich beide Naturenergie (oder so nen Woken scheiss) meine Anmeldung nicht weil der Vormieter nicht abgemeldet ist...
Ich erfuhr davon erst Wochen später, dass der Vormieter sich erst zum 01.05. abgemeldet hat...
Nun kam ich in die teure Grundversorgung, was ich auch nicht wusste, weil keiner wusste dass ich eingezogen bin...
Hammer alles...
Mein Stromanbieter den ich mir aussuchte ist Kundentechnisch überlastet und reagiert extrem verzögert.
In jedem Fall habe ich nun die Grundversorgung gekündigt zum 29/7 und habe meinen Anbieter gebeten das nun zu übernehmen ab dem Tag...
Ich sehe aber nicht ein dass ich Geld an irgendjemanden zahle mit dem ich nichts zu tun habe. Ich habe mich angemeldet und aus meiner Sicht meine Arbeit getan. Ich wurde nie informiert dass das irgendwas schief läuft....
Nun soll ich die teureren Grundversorgergebühren zahlen...
Mir geht das alles auf die eier.... es läuft schief was schief laufen kann...
hat jemand erfahrung mit sowas?
6 Antworten
Solange der Vormieter nicht ordentlich abgemeldet ist, musste doch er noch die Rechnungen bezahlen. Dann meldest du dich halt erst ab 1.5. an.
Letztes Jahr hatte ich Probleme bei einem Gasversorgerwechsel. Da ging es nur um einen Zahlendreher bei der Zählernummer. Durch die Kündigung rutschte ich in die Ersatzversorgung. Der neue Lieferant versprach, den Schaden zu ersetzen und tat das dann auch. 350 €!
Also zog der Vormieter aus, hat aber seinen Vertrag noch einen Monat weiterlaufen lassen. Eigentlich erst einmal gut für Dich, aber...
Du kannst von Deinem gewählten Anbieter keine Lieferbestätigung auf den 26.04. erhalten haben, da diese erst ausgestellt wird, wenn der Netzanbieter die Liefermöglichkeit bestätigt hat.
Und hier liegt der Fehler: Du hättest den weiteren Vertragsabschluss überwachen müssen. Erst mit der Lieferbestätigung ist die Sache wirklich gelaufen.
Bis ca. Mitte Mai wäre noch eine rückwirkende Anmeldung (durch Deinen Anbieter) auf den 01.05. möglich gewesen, jetzt ist das natürlich hoffnungslos zu spät.
Auf den Kosten für die Grundversorgung bleibst Du leider sitzen. Du hast keine Ansprüche gegen den Vormieter, auch wenn er sich natürlich nicht 100%ig korrekt verhalten hat. Streng genommen hast Du im April ja sogar "seinen" Strom verbraucht.
Ist doch prima, du hast Strom und der Vormieter bekommt die Rechnung.
Wenn Du ein Übergabe/Übernahmeprotokoll mit dem Vermieter hast, hast Du gegenüber dem Lieferanten eine mögliche Abgrenzung.
Wenn der Vormieter auszieht und der Zähler nicht demontiert wird, geht die Lieferbeziehung auf den Vermieter über.
In beiden Fällen ist also eine Abgrenzung über den Vermieter möglich, so dieser seine Unterlagen ordentlich führt.
Dass man bei Neubezug einer Wohnung erst mal in den Grundversorgungstarif rutscht, ist der normale Werdegang.
Das kann aber rasch geändert werden, wenn die Lieferbeziehungen nebst Abgrenzung geklärt sind.