Netzbetreiber (Strom) akzeptiert anmeldung nicht weil Vormieter sich nicht ordentlich abgemeldet hat?

6 Antworten

Solange der Vormieter nicht ordentlich abgemeldet ist, musste doch er noch die Rechnungen bezahlen. Dann meldest du dich halt erst ab 1.5. an.

Letztes Jahr hatte ich Probleme bei einem Gasversorgerwechsel. Da ging es nur um einen Zahlendreher bei der Zählernummer. Durch die Kündigung rutschte ich in die Ersatzversorgung. Der neue Lieferant versprach, den Schaden zu ersetzen und tat das dann auch. 350 €!

Also zog der Vormieter aus, hat aber seinen Vertrag noch einen Monat weiterlaufen lassen. Eigentlich erst einmal gut für Dich, aber...

Du kannst von Deinem gewählten Anbieter keine Lieferbestätigung auf den 26.04. erhalten haben, da diese erst ausgestellt wird, wenn der Netzanbieter die Liefermöglichkeit bestätigt hat.

Und hier liegt der Fehler: Du hättest den weiteren Vertragsabschluss überwachen müssen. Erst mit der Lieferbestätigung ist die Sache wirklich gelaufen.

Bis ca. Mitte Mai wäre noch eine rückwirkende Anmeldung (durch Deinen Anbieter) auf den 01.05. möglich gewesen, jetzt ist das natürlich hoffnungslos zu spät.

Auf den Kosten für die Grundversorgung bleibst Du leider sitzen. Du hast keine Ansprüche gegen den Vormieter, auch wenn er sich natürlich nicht 100%ig korrekt verhalten hat. Streng genommen hast Du im April ja sogar "seinen" Strom verbraucht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Ist doch prima, du hast Strom und der Vormieter bekommt die Rechnung.

Wenn Du ein Übergabe/Übernahmeprotokoll mit dem Vermieter hast, hast Du gegenüber dem Lieferanten eine mögliche Abgrenzung.

Wenn der Vormieter auszieht und der Zähler nicht demontiert wird, geht die Lieferbeziehung auf den Vermieter über.

In beiden Fällen ist also eine Abgrenzung über den Vermieter möglich, so dieser seine Unterlagen ordentlich führt.

Dass man bei Neubezug einer Wohnung erst mal in den Grundversorgungstarif rutscht, ist der normale Werdegang.

Das kann aber rasch geändert werden, wenn die Lieferbeziehungen nebst Abgrenzung geklärt sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Energetik, beruflich im Energiesektor tätig