Sonderkündigungsrecht Stromvertrag Wohnung, Eigenheim?

1 Antwort

Ein Umzug rechtfertigt keine Sonderkündigung sofern der Anbieter am neuen Wohnort ebenfalls liefern kann.

Ein Umzug muss dem Anbieter 6 Wochen vorher bekannt gegeben werden.

Nachzulesen bei der Bundesnetzagentur.

Woher ich das weiß:Recherche
petermeier111 
Fragesteller
 10.03.2024, 09:36

Danke für die Antwort. Und wenn ich einen Vertrag für den neuen Wohnort bereits jetzt abschließe? Dann kann mich der alte Stromanbieter nicht mehr am neuen Wohnort beliefern, denn es existiert ja schon ein Vertrag. Ist das richtig?

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lisaloge  10.03.2024, 12:03
@petermeier111

Jein.

Wenn der Vertrag dort auch auf Dich läuft, nicht.

Vielleicht wohnen dort ja noch andere Personen? Eventuell sogar mit anderem Nachnamen?

Irgendwann wird der Aufwand halt etwas groß...

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