Bei Umzug in neue Wohnung den bestehenden Grundversorger kündigen?
Hallo, ich ziehe zum 1.6. in eine neue Wohnung. Ich habe bisher bei meinen Eltern gewohnt und deshalb bisher noch keinen Stromanbieter gehabt. Jetzt habe ich für die neue Wohnung einen Stromvertrag abgeschlossen, der ab dem 1.6. gilt. Meine Frage ist jetzt, muss ich denn den Grundversorger, der dort aktuell anliegt, vorher noch kündigen? Ich habe aktuell auch noch nicht die Zählernummer und werde diese auch erst Ende Mai einsehen können. Die wird ja bestimmt benötigt bei einer Kündigung? Bei meinem neuen Stromanbieter habe ich angegeben, dass ich diese noch nachreiche.
3 Antworten
Das wird nichts, denn kündigen kannste nur das, was Dir auch gehört.
Der bisherige Vertrag gehört dem Vermieter bzw. dem Vormieter, und somit müssen die sich kümmern und sich dort abmelden.
Du musst gar nichts kündigen, weil der Vertrag, der aktuell dort läuft, nicht über dich läuft. Der läuft bei einem Leerstand über den Vermieter oder über den aktuellen Mieter.
Da du schreibst, dass du dir bereits einen Versorger gesucht hast, reicht du bei ihm einfach die Zählernummer nach und liest zum Lieferbeginn den Zähler ab und reichst den Zählerstand ein.
Der jetzige Versorger fliegt automatisch zum 31.5. vom Zähler, weil du dich zum 1.6. angemeldet hast, wenn der Vermieter/Mieter es dem Versorger nicht bereits gemeldet hat.
Wichtig ist nur, dass du auch eine Vertragsbestätigung bekommst, wenn du deine Zählernummer deinem Versorger gegeben hast, damit der Grundversorger sich erst gar nicht auf deinen Zähler anmeldet.
Du meldest Dich bei dem Energieanbieter am 01.06. mit Zählerstand und Zähler-Nr. an.
Mehr musst Du nicht tun.