Stromvertrag Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

3 Antworten

Ja, du hast Sonderkündigungsrecht.

Einfach als Begründung "Neue Lieferstelle wird bereits fremdversorgt" angeben, zum Tag der Schlüsselübergabe kündigen, Zählerstand zu diesem Zeitpunkt übermitteln und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Nein, es sei denn, es gibt im Mietgegenstand einen Lieferanten oder der bisherige kann dort nicht liefern.

Ist wie beim Auto, die Ummeldung beendet auch nicht den Versicherungsvertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Momentnoch 
Beitragsersteller
 08.01.2025, 21:25

Das ist richtig. Aber das Auto fahre ich ja weiter. Die Wohnung besitze ich aber nicht mehr. Ich besitze ja dann gar keine Wohnung mehr,auf der ein Vertrag läuft, den es existiert bereits ein Stromvertrag auf eben einen anderen Namen.

Und ich zahle kein Strom für den Nachmieter, dann muss ich hinterher noch nachzahlen, wenn der auf meinen Nacken lebt.

So weit mir bekannt ist, nur dann wenn der alte Lieferant am neuen Standort nich t zur verfügung steht.


Momentnoch 
Beitragsersteller
 08.01.2025, 21:26

Es steht ja auch streng genommen nicht zur Verfügung, da ja auf die neue Anschrift bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde, nur nicht mit meinem Namen.