Stromvertrag Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Folgendes ich habe einen Stromvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Heißt mein nächstmöglicher Kündigustermin wäre Juli 2025.
Ich ziehe aber schon im März um. Da dann der Stromvertrag über meinen Lebensgefährten läuft, und wir alles über Fotovoltaik beziehen, kann ich meinen Vertrag nicht übernehmen.
Habe ich dennoch ein Sonderkündigungsrecht?
3 Antworten
Ja, du hast Sonderkündigungsrecht.
Einfach als Begründung "Neue Lieferstelle wird bereits fremdversorgt" angeben, zum Tag der Schlüsselübergabe kündigen, Zählerstand zu diesem Zeitpunkt übermitteln und gut ist.
Nein, es sei denn, es gibt im Mietgegenstand einen Lieferanten oder der bisherige kann dort nicht liefern.
Ist wie beim Auto, die Ummeldung beendet auch nicht den Versicherungsvertrag.
Das ist richtig. Aber das Auto fahre ich ja weiter. Die Wohnung besitze ich aber nicht mehr. Ich besitze ja dann gar keine Wohnung mehr,auf der ein Vertrag läuft, den es existiert bereits ein Stromvertrag auf eben einen anderen Namen.
Und ich zahle kein Strom für den Nachmieter, dann muss ich hinterher noch nachzahlen, wenn der auf meinen Nacken lebt.
So weit mir bekannt ist, nur dann wenn der alte Lieferant am neuen Standort nich t zur verfügung steht.
Es steht ja auch streng genommen nicht zur Verfügung, da ja auf die neue Anschrift bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde, nur nicht mit meinem Namen.