Stromvertrag: Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Ich wohne momentan in einer WG, die sich bald auflöst. Ich werde allerdings wieder in eine WG ziehen. Bei einem Umzug in eine WG ist ja eine Fortsetzung der Belieferung nicht mehr möglich, weshalb ich ein Sonderkündigungsrecht auf den Vertrag mit einem Jahr Laufzeit habe. Allerdings läuft der Stromvertrag nicht auf mich, sondern auf meinen Vater, da ich bei Einzug, bzw. Gründung der WG noch minderjährig war. Der Mietvertrag läuft auf meinen Vater und den meines Mitbewohners. Meine Frage ist jetzt, ob ich trotzdem außerordentlich kündigen kann.
3 Antworten
weshalb ich ein Sonderkündigungsrecht auf den Vertrag mit einem Jahr Laufzeit habe.
In der Theorie - wenn es denn dein Vertrag wäre.
Allerdings läuft der Stromvertrag nicht auf mich, sondern auf meinen Vater,
Und der zieht ja nicht um. Wo soll da also ein Sonderkündigungsrecht herrühren? Dein Vater kann den Vertrag natürlich kündigen. Aber eben zu den regulären Konditionen.
Dann sollte sich Dein Vater (weil Vertragsinhaber) darum kümmern: Willst Du den Stromvertrag kündigen, nutze Dein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Macht Dir der Lieferant binnen zwei Wochen kein Angebot, Dich an der neuen Anschrift zu denselben Preisen wie bisher zu beliefern, ist Deine Kündigung wirksam.
Fazit: Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Auf wessen Namen der Mietvertrag läuft, ist erst einmal nachrangig - wer ist Vertragspartner des Stromanbieters?
Und Dein Vater hat kein Sonderkündigungsrecht - denn der war doch nie in dieser WG gemeldet.... und hat einen andere ausschließliche Meldeanschrift.
Wenn der Vertrag auf meinen Vater läuft, ist er doch Vertragspartner?!