Sonderkündigungsrecht Strom und Gas?
Guten Morgen, wir ziehen am 01.07 in das Haus meines Schwiegervaters.
kann ich den Gasvertrag kündigen, obwohl er eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr hat? In dem Haus gibt es nur Nachtspeicheröfen und Durchlauferhitzer, also es wird mit Strom geheizt.
kann ich den Stromvertrag kündigen, da ja schon über meinem Schwiegervater ein Stromvertrag besteht?
und wie ist es mit dem Internet? Unser Vertrag läuft noch bis zum 8/22, aber im Haus gibt es schon einen laufenden Vertrag.
2 Antworten
Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.
Und die Spielregeln, die vereinbart wurden, kennt ja der Kunde selber.
Nutzerwechsel bei ausdrücklich langvereinbarten Laufzeiten gehen ja dem Nachfolger nichts an.
Viel Glück.
Habe ich mir gedacht, bei diesen Fragen.
Schaue einfach in Deine vereinbarten Verträge, was Du da zu diesem Thema vereinbart hast.
bei umzug,sprich wohnsitzänderung besteht kündigungsrecht.rechtzeitig darum kümmern
Ich verstehe nicht, was du meinst.