Strom Vertrag. Kann man jederzeit aufgrund eines Umzugs kündigen?

3 Antworten

Nein, ein Vertrag ist ein Vertrag!

Sofern der Anbieter in der neuen Wohnung zu den gleichen oder besseren Konditionen auch liefern kann, wird der Vertrag mit umgezogen werden.

Sonderfall wäre ein Einzug in die Wohnung eines anderen, wo bereits ein Vertrag besteht. Das wäre gegenüber dem Anbieter jedoch ggf. geeignet nachzuweisen.

Das steht auch hier https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html unter "Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?"

Die Frist für eine Ankündigung beträgt übrigens 6 Wochen.

Woher ich das weiß:Recherche

Hey Helin,

ja du kannst kündigen, da es sich um eine auserordendliche Kündigung handelt.

Melde den Stromanschluss bei deinem Anbieter ab, Wohnungsaufgabe als Grund.

Bei dem Stromversorger der Region solltes du es auch machen und ihnen mitteilen das dieser Zähler ab dem 01.02. nicht mehr von dir benutzt wird und der Strom abgeschaltet werden kann.

Deinem Vermieter teile es mit das du den Strom und Zähler beim Versorger der Region gesperrt hast.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt darauf an, was in diesem Vertrag vereinbart wurde.