Grundversorgung Strom abmelden, ab wann neuer Vertrag?

3 Antworten

Nein, ab der Übermittlung des Zählerstandes:

Schreibst du Zählerstand bei 12.936, dann beginnt der neue Vertrag auch damit, und gleichzeitig endet die Grundversorgung mit dieser Zahl.

Musst du natürlich aber Beiden mitteilen, den Zählerstand:

  • Dem neuen Lieferanten
  • und dem Grundversorger
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Shalidor  28.08.2023, 16:41

Das stimmt so nicht. Natürlich muss der Zählerstand bei beiden Versorgern identisch angegeben werden, aber auch das Datum muss nahtlos ineinander übergehen. Ein Zähler ohne dazugehörigen Tarif gibt es nicht. Entweder es gilt ein Tarif, oder die Geundversorgung. Eine Überlappung oder Lücke beim Tarifende und -anfang ist nicht zulässig.

Alleine deshalb schon, weil der Stromtarif nicht nur nach bezogenen kWh berechnet wird, sondern auch nach Zeitdauer ein Grundbetrag fällig wird.

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Ja, die Verträge müssen nahtlos überlaufen. Wenn also der 15. der letzte Abrechnungtag der Grundversorgung ist, musst du deinen neuen Tarif ab dem 16 zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Elektrofachkraft im Kunden- und Wartungsdienst

Warum suchst du dir nicht zuerst einen neuen Versorger und lässt den alles machen dann brauchst du nur am Tag des Wechsels beiden den Zählerstand zu übermitteln.