Grundversorgung Strom abmelden, ab wann neuer Vertrag?
Bin gerade in eine neue Wohnung gezogen und bin aktuell in der Grundversorgung. Jetzt möchte ich wechseln, wenn ich die Grundversorgung mit einer Frist von 2 Wochen kündige, ab wann muss mein neuer Stromvertrag dann laufen? Ab dem Tag nach der Kündigung der Grundversorgung? Wenn ich zum Beispiel zum 15. kündige, dann muss ab dem 16. mein neuer Tarif laufen?
3 Antworten
Nein, ab der Übermittlung des Zählerstandes:
Schreibst du Zählerstand bei 12.936, dann beginnt der neue Vertrag auch damit, und gleichzeitig endet die Grundversorgung mit dieser Zahl.
Musst du natürlich aber Beiden mitteilen, den Zählerstand:
- Dem neuen Lieferanten
- und dem Grundversorger
Das stimmt so nicht. Natürlich muss der Zählerstand bei beiden Versorgern identisch angegeben werden, aber auch das Datum muss nahtlos ineinander übergehen. Ein Zähler ohne dazugehörigen Tarif gibt es nicht. Entweder es gilt ein Tarif, oder die Geundversorgung. Eine Überlappung oder Lücke beim Tarifende und -anfang ist nicht zulässig.
Alleine deshalb schon, weil der Stromtarif nicht nur nach bezogenen kWh berechnet wird, sondern auch nach Zeitdauer ein Grundbetrag fällig wird.
Ja, die Verträge müssen nahtlos überlaufen. Wenn also der 15. der letzte Abrechnungtag der Grundversorgung ist, musst du deinen neuen Tarif ab dem 16 zahlen.
Warum suchst du dir nicht zuerst einen neuen Versorger und lässt den alles machen dann brauchst du nur am Tag des Wechsels beiden den Zählerstand zu übermitteln.