Muss die Strom-Grundversorgung gekündigt werden?

2 Antworten

Doch du hast einen Vertrag. Eben einen Grundversorgungsvertrag, der eben auf Basis der gesetzlichen Regelungen automatisch entsteht, wenn man in die Grundversorgung kommt.

Und da ist die Kündigungsfrist ganz legitim 2 Wochen.

Wenn du dich an einem anderen Anbieter wendest, übernimmt der aber ggf. gerne die Kündigung für dich.

Du musst nichts kündigen. Du meldest dich bei deinem gewünschten Energielieferanten mit dem gewünschten Vertrag an und der neue Energielieferant startet den Wechsel.

Es gibt einen Unterschied zwischen Neuanmeldung (z.B. neue Wohnung) oder einem Wechsel (z.B. neuer Lieferant). Solltest du aus der Wohnung ausziehen, dann wirst du den Grundversorgungsvertrag kündigen.