Strom Grundversorgung kündigen?
Hallo an alle!
Bin Anfang des Monats umgezogen und mein neuer Stromvertrag hat sich leider in die Länge gezogen und ich wurde statt dem 01.06 jetzt erst zum 15.06 beliefert.
Heißt ich habe einen halben Monat durch die Grundversorgung Strom bezogen.
Schriftlich habe ich bisher deshalb noch nichts erhalten.
meine Frage ist jetzt. Wie bezahle ich ich diesen halben Monat und noch wichtiger, muss ich die Grundversorgung noch kündigen obwohl ich jetzt einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter habe? Zahle ich jetzt doppelt?
4 Antworten
Hast du eine Vertragsbestätigung durch deinen Versorger erhalten, dass der Vertrag ab dem 15.6. in Belieferung geht?
Wenn ja, dann musst du gar nichts machen...rein theoretisch. Du bist ganz normal ab dem 15.6 in Belieferung und die Belieferung der Grundversorgung wurde zum 14.6. beendet. Das Einzige, was du machen kannst, aber nicht musst,: Melde dich beim Grundversorger. Gebe ihm die Zählerstände vom 1.6. und vom 14.6., damit er dich abrechnen kann. Er wird dir dann deine Schlussrechnung zusenden. Die zahlst du und gut ist. Wenn du dich meldest, dann ist es schneller vom Tisch und du hast sofort eine korrekte Rechnung in der Hand. Wenn du das nicht machst, dann dauert das alles bisschen länger, weil man erst auf deine Zählerstände wartet, worüber man meistens nicht informiert wird. Da kann die Frist bis zu 30 Tage sein, danach wird geschätzt und du bekommst eine unrealistische Rechnung, die du erst mit Nachweis korrigieren lassen musst.
Die Grundversorgung hebt auch keinen Vertrag auf. Sie springt lediglich bis Vertragsbeginn beim neuen Versorger ein. Auch nicht, wenn der verrückte Vermieter der Meinung ist, dass er den neuen Mieter zeitiger anmelden muss. Hier gilt immer noch der Tag der Schlüsselübergabe. Warum sollte das auch ein Vermieter machen? Jeder Grundversorger hat Leerstandstarife und der Vermieter zahlt damit (bis zu einem Jahr) rein gar nichts und bekommt ne Null-Rechnung. Einem Grundversorger wird nicht unbegrenzt die Versorgung erteilt und erst recht nicht der bestehende Vertrag aufgehoben, wenn dieser existiert. Da fragt man sich wo so ein "Wissen" herkommt.
Also mach dir keinen Kopf. Wenn du eine Vertragsbestätigung (keine Auftragsbestätigung) zum 15.6. erhalten hast, dann ist alles gut und du bekommst lediglich eine Rechnung.
Anders würde es aussehen, wenn noch kein Vertrag entstanden ist, sondern nur ein Auftrag und die Grundversorgung einspringt, weil kein Verworger auf dem Zähler sitzt. Dann muss der neue Versorger erst die Grundversorgung kündigen.
Normalerweise zahlst du nicht doppelt. Es läuft so ab. Entweder kündigt dein Wunschlieferant, sofern du deinen aktuellen Lieferant angegeben hast, direkt bei diesem Lieferant. Sobald er die Kündigungsbestätigung hat, sendet der neue Lieferant eine Anmeldung an den Netzbetreiber, der prüft, ob die Lieferstelle frei ist. Im Normalfall hat der vorherige Lieferant nachdem er die Kündigung des neuen Lieferanten bestätigt hat, die Lieferstelle beim Netzbetreiber abgemeldet.
Hast du dich beim jetzigen Lieferant nicht abgemeldet, sendet der neue Lieferant direkt eine Anfrage zur Netznutzung an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber sieht, dass ein anderer Lieferant auf der Lieferstelle gemeldet ist und sendet an diesen eine Abmeldeanfrage. Stimmt der alte Lieferant dieser zu, sendet der Netzbetreiber an den neuen Lieferant eine Bestätigung. Lehnt der alte Lieferant ab, sendet der Netzbetreiber eine Ablehnung an den neuen Lieferant und teilt ihm dort mit, welcher Lieferant gerade der Lieferstelle zugeordnet ist. Der neue Lieferant kann dann eine Kündigung an den alten Lieferant senden.
Eine Doppelbelieferung ist somit nicht möglich, da nur ein Lieferant einer Lieferstelle zugeordnet sein kann.
Was aber passieren kann, ist Folgendes: Nehmen wir an, du ziehst zum 01.07. in eine neue Wohnung und meldest dich direkt bei einem Lieferant an, z. B. E wie Einfach. Der alte Mieter ist bereits zum 25.06.ausgezogen und hat sich abgemeldet. Die Lieferstelle ist dann entsprechend zum 01.07.2025 frei, der neue Lieferant erhält vom Netzbetreiber die Bestätigung zur Netznutzung.
Nun kommt aber dein neuer Vermieter auf die Idee, dich zum 26.06.2025 beim Grundversorger anzumelden. Und da haben wir das Problem, dass die Lieferstelle zum 26.06.2025 auch frei ist und dem Grundversorger die Netznutzung bestätigt wird und zwar unbegrenzt. Die eigentliche Belieferung zum 01.07.2025 wird dadurch aufgehoben. Das ist von der Bundesnetzagentur aus rechtmäßig - auch wenn es eher zu Problemen führt.
Der neue Lieferant bekommt dann eine entsprechende Meldung vom Netzbetreiber, dass er doch nicht mehr der Lieferant ist. Er muss dich dann informieren und kann dann ggf. noch einmal eine Netzanmeldung senden, meistens sind die Grundversorger dann kulant und geben die Lieferstelle frei.
Das Problem ist nur, dass oft der ursprüngliche Lieferant diese Stornomeldung vom Netzbetreiber übersieht und nicht verarbeitet. Er stellt dann dem Kunden Rechnungen, obwohl er gar nicht mehr der Lieferant ist. In dem Fall muss der Kunde Kontakt zu seinem Wunschlieferant sowie zum Grundversorger aufnehmen, die Situation schildern und um Klärung bitten. In der Regel melden sich der Grundversorger und der Wunschversorger dann beim Netzbetreiber und bitten um Prüfung.
Wichtig ist: Seit diesem Monat ist es nicht mehr möglich, bei Strom einen Einzug rückwirkend zu melden. Vorher konnte man sich noch 6 Wochen nach dem Einzug rückwirkend anmelden, dies geht nun nicht mehr, sondern nur noch in die Zukunft. D. h. wenn jemand zum 01.07.2025 einzieht, sich aber erst am 02.07.2025 anmeldet, ist keine Anmeldung mehr zum 01.07.2025 möglich, sondern frühestens zum 04.07.2025. Was nur noch rückwirkend geht, ist die sogenannte Ersatzversorgung, die durch den Grundversorger erfolgt. Die würde dann vom 01.07. - 03.07.2025 erfolgen.
Bei Gas ist nach wie vor eine rückwirkende Anmeldung von 6 Wochen möglich. Bis nächstes Jahr zumindest noch.
Nein, du zahlst nicht doppelt. Dein neuer Versorger kann deinen alten Vertrag direkt beim Grundversorger kündigen, wenn du ihn damit beauftragst. Sonst musst du das selbst tun.
Lies den Zählerstand ab und teile ihn dem Grundversorger mit, damit der eine Abrechnung erstellen kann.
Die für Dich relevante Grundversorgung endet in dem Moment, wenn zum Beispiel der Vermieter im Wege eines Übergabe/Übernahmeprotokoll in den Vertrag des betreffenden Zählpunktes eintritt.
Besagtes Protokoll muss natürlich dem Grundversorger zur Kenntnis gebracht werden.