Stromvertrag läuft nach Umzug weiter?

2 Antworten

Du hast es leider falsch gemacht, kann passieren.

Korrekt wäre gewesen, im Hinblick auf den Umzug 6 Wochen vorher schriftlich eine Sonderkündigung auszusprechen. Bietet der Lieferant schriftlich an, den Vertrag zu den gleichen Konditionen am neuen Wohnort weiterzuführen, darf er das tun.
Selbstverständlich ist das übrigens nicht, da die Netzentgelte dort durchaus abweichen können.

Jetzt hast Du zwei Verträge, die Du beide bedienen musst. Der Nachmieter muss weder Deinen alten Vertrag übernehmen noch ist Dein bisheriger Anbieter verpflichtet ihn überhaupt als Kunden zu nehmen.
Der Nachmieter hat einen Anspruch darauf, seinen eigenen Vertrag nach Belieben abzuschließen.

Für Dich wäre es natürlich wahrscheinlich die einfachste Lösung, Dich mit dem Nachmieter zu einigen. Und den Vertrag weiter auf Dich laufen zu lassen.
Neben der Tatsache, dass Du ihm eventuell mit den Konditionen entgegenkommen musst, birgt das natürlich auch noch andere Risiken, falls er nicht bezahlen sollte.

Die korrekte Lösung wäre natürlich, die mit dem einen oder anderen Deiner Anbieter zu einigen. Dieser könnte natürlich auch Ansprüche geltend machen, die über die reine Grundgebühr hinausgehen. Da Du den Vertrag dann nicht mehr nicht erfüllen kannst, steht ihm auch eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu.

Was ich tun würde: Auf jeden Fall sofort eine Sonderkündigung aussprechen (sofern noch nicht geschehen) und schauen, was in den nächsten zwei Wochen passiert.
Hattest Du bereits Kontakt und die Zusage, dass der Vertrag hätte weitergeführt werden, kannst Du Dir diesen Teil natürlich schenken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

SaKo678 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 08:11

Das heißt, der alte Vertrag müsste zwar noch von mir gezahlt werden, blockiert aber nicht die Anmeldung eines anderen Stromanbieters für den Nachmieter?

lisaloge  06.06.2025, 08:37
@SaKo678

Ja, der alte Stromanbieter könnte diesen natürlich jederzeit beim Netzbetreiber abmelden. Damit wäre der Zähler wieder frei.
Zahlungen darauf sind ja unabhängig davon und eventuell verhandelbar.

SaKo678 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 08:07

Danke. Ich habe nun eine Sonderkündigung eingereicht mit der Angabe, dass am neuen Standort bereits ein Vertrag besteht.

lisaloge  06.06.2025, 11:02
@SaKo678

Könnte klappen, die Frist sind eben 6 Wochen.
Der alte Anbieter könnte jedoch einen Nachweis verlangen, dann sollte der neue Vertrag natürlich nicht erst abgeschlossen sein bzw. nicht auf Dich laufen.

Krissy1612  06.06.2025, 11:48
@lisaloge

Da fordert niemand einen Nachweis, da der Zähler bereits besetzt ist. Eine Vertragsmitnahme ist damit nicht mehr möglich und das war schon immer so. Die Fristen sind auch nicht mehr 6 Wochen. Seit heute wehr ein anderer Wind.

lisaloge  06.06.2025, 12:42
@Krissy1612

Okay, spannend.

D.h. ich könnte mich durch einen Umzug - fiktiv oder nicht - ggf. unter Angabe einer bereits belegten Zählernummer von einem ungeliebten Stromvertrag befreien?
Klingt für mich doch etwas zu einfach.

Krissy1612  06.06.2025, 17:50
@lisaloge

Nein, das Übergabeprotokoll der alten Wohnung wird angefordert, damit die Kunden nicht einfach wegen Auszug kündigen und dann doch nur einen Lieferantenwechsel machen. Es wird aber kein Nachweis von der neuen Wohnung verlangt, um zu prüfen, wann und mit wem der Vertrag geschlossen wurde. Das sagt deine Aussage ja aus. Dem ist aber nicht so.

SaKo678 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 22:29
@lisaloge

Ja das ist die Frage, der alte Vertrag läuft über meinen Partner der neue auf mich, allerdings wurde er erst im Mai abgeschlossen. Ich fürchte so einfach wird es nicht.

SaKo678 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 22:31
@Krissy1612

Ich musste einen Nachweis erbringen, aber ich weiß nicht, ob das nun anerkannt wird.

Krissy1612  07.06.2025, 18:36
@SaKo678

Doch, es ist einfach. Ich mache das tagtäglich, denn das ist mein Job. Der Zähler kann nicht beliefert werden, weil dieser besetzt ist. Damit ziehst du in einen Haushalt, der bereits mit Strom versorgt wird. Da kann der alte Versorger machen was er will...er kann und wird daran nichts ändern. Der alte Vertrag wird lediglich beendet.

Für gewöhnlich hast du eine Mitnahmepflicht. Nutze jetzt einfach dein Sonderkündigungsrecht. Du hast bei der neuen Verbrauchsstelle bereits einen Lieferanten und gut ist. Das teilst du deinem alten Versorger mit und der beendet den Vertrag zur Schlüsselübergabe. Ganz einfach.

Der neue Mieter könnte sich sogar einfach auf den Zähler anmelden. Dazu müsste er nur das Übergabeprotokoll einreichen. Der Zähler muss bei Nutzerwechsel geräumt werden und dein alter Vertrag würde automatisch gekündigt werden.

Am einfachsten geht es aber mit dem Sonderkündigungsrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.