Stromvertrag läuft nach Umzug weiter?
Leider habe ich wegen einem Umzug einen Vertrag mit einem neuen Stromanbieter für die neue Wohnung abgeschlossen. Ich dachte, ich könnte den Vertrag meines bisherigen Anbieters wegen dem Umzug kündigen. Nun weiß ich inzwischen, dass es so nicht läuft und ich meinen alten Anbieter hätte mitnehmen müssen. Der Vertrag kann erst zum nächsten Jahr gekündigt werden.
Wie läuft das nun mit dem Nachmieter der alten Wohnung? Dieser verbraucht nun quasi den Strom und ich muss ihn bis Vertragsende zahlen? Übernehmen will er den Vertrag nicht, da er zu teuer ist und er einen anderen Anbieter wählen wollte.
2 Antworten
Du hast es leider falsch gemacht, kann passieren.
Korrekt wäre gewesen, im Hinblick auf den Umzug 6 Wochen vorher schriftlich eine Sonderkündigung auszusprechen. Bietet der Lieferant schriftlich an, den Vertrag zu den gleichen Konditionen am neuen Wohnort weiterzuführen, darf er das tun.
Selbstverständlich ist das übrigens nicht, da die Netzentgelte dort durchaus abweichen können.
Jetzt hast Du zwei Verträge, die Du beide bedienen musst. Der Nachmieter muss weder Deinen alten Vertrag übernehmen noch ist Dein bisheriger Anbieter verpflichtet ihn überhaupt als Kunden zu nehmen.
Der Nachmieter hat einen Anspruch darauf, seinen eigenen Vertrag nach Belieben abzuschließen.
Für Dich wäre es natürlich wahrscheinlich die einfachste Lösung, Dich mit dem Nachmieter zu einigen. Und den Vertrag weiter auf Dich laufen zu lassen.
Neben der Tatsache, dass Du ihm eventuell mit den Konditionen entgegenkommen musst, birgt das natürlich auch noch andere Risiken, falls er nicht bezahlen sollte.
Die korrekte Lösung wäre natürlich, die mit dem einen oder anderen Deiner Anbieter zu einigen. Dieser könnte natürlich auch Ansprüche geltend machen, die über die reine Grundgebühr hinausgehen. Da Du den Vertrag dann nicht mehr nicht erfüllen kannst, steht ihm auch eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu.
Was ich tun würde: Auf jeden Fall sofort eine Sonderkündigung aussprechen (sofern noch nicht geschehen) und schauen, was in den nächsten zwei Wochen passiert.
Hattest Du bereits Kontakt und die Zusage, dass der Vertrag hätte weitergeführt werden, kannst Du Dir diesen Teil natürlich schenken.
Danke. Ich habe nun eine Sonderkündigung eingereicht mit der Angabe, dass am neuen Standort bereits ein Vertrag besteht.
Da fordert niemand einen Nachweis, da der Zähler bereits besetzt ist. Eine Vertragsmitnahme ist damit nicht mehr möglich und das war schon immer so. Die Fristen sind auch nicht mehr 6 Wochen. Seit heute wehr ein anderer Wind.
Okay, spannend.
D.h. ich könnte mich durch einen Umzug - fiktiv oder nicht - ggf. unter Angabe einer bereits belegten Zählernummer von einem ungeliebten Stromvertrag befreien?
Klingt für mich doch etwas zu einfach.
Nein, das Übergabeprotokoll der alten Wohnung wird angefordert, damit die Kunden nicht einfach wegen Auszug kündigen und dann doch nur einen Lieferantenwechsel machen. Es wird aber kein Nachweis von der neuen Wohnung verlangt, um zu prüfen, wann und mit wem der Vertrag geschlossen wurde. Das sagt deine Aussage ja aus. Dem ist aber nicht so.
Ich musste einen Nachweis erbringen, aber ich weiß nicht, ob das nun anerkannt wird.
Doch, es ist einfach. Ich mache das tagtäglich, denn das ist mein Job. Der Zähler kann nicht beliefert werden, weil dieser besetzt ist. Damit ziehst du in einen Haushalt, der bereits mit Strom versorgt wird. Da kann der alte Versorger machen was er will...er kann und wird daran nichts ändern. Der alte Vertrag wird lediglich beendet.
Für gewöhnlich hast du eine Mitnahmepflicht. Nutze jetzt einfach dein Sonderkündigungsrecht. Du hast bei der neuen Verbrauchsstelle bereits einen Lieferanten und gut ist. Das teilst du deinem alten Versorger mit und der beendet den Vertrag zur Schlüsselübergabe. Ganz einfach.
Der neue Mieter könnte sich sogar einfach auf den Zähler anmelden. Dazu müsste er nur das Übergabeprotokoll einreichen. Der Zähler muss bei Nutzerwechsel geräumt werden und dein alter Vertrag würde automatisch gekündigt werden.
Am einfachsten geht es aber mit dem Sonderkündigungsrecht.
Das heißt, der alte Vertrag müsste zwar noch von mir gezahlt werden, blockiert aber nicht die Anmeldung eines anderen Stromanbieters für den Nachmieter?