Wohnung über Fernwärme geheizt? Muss ich selbst einen Vertrag dafür aufsuchen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey rhinomw,

das ist Sache deines Vermiters. Er macht nach einem Jahr die Nebenkostenabrechnung.

Dann wirst du den Preis der Nebenkosten erfahren.

Strom ist deine Sache, Fernwärme und Wasser ist Vermietersache.

Prüfe die Abrechnung genau(Mieterschutzbund oder RA).

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
rhinomw2 
Fragesteller
 26.01.2024, 18:12

Ohh sehr gut alles klar. Fernwärme und Wasser ist Vermietersache. Danke.

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rhinomw2 
Fragesteller
 01.02.2024, 17:48

Hallo. Also die Vermieterin hat mir gesagt ich benötige noch einen Fernwärme Vertrag, den ich von den Stadtwerken bekomme, wenn ich denen ein Bild von den Zählerständen zeige, also erst wenn ich die Schlüssel für die Wohnung habe.

Was ich komisch finde, ist, dass meine Wohnung 515€ Warmmiete kostet, aber trotzdem noch Fernwärme dazu kommt.

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JesJu  02.02.2024, 17:32
@rhinomw2

Wenn dein Vermieter Warmmiete abrechnet ist normal ein Abschlag für: Heizung, Kalt/Warmwasser, Allgemeinstrom, Reinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Versicherungen, enthalten. Frage mal die Mietmiter wie es bei ihnen ist.

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Ich gehe davon aus, dass der Vermieter eine Wärmeübergabestation im Keller hängen hat. Von dort aus werden über mehrere Wärmemengenzähler die Wohnungen versorgt.

Aber wie gesagt das ist nur eine Vermutung. Am besten den Vermieter ansprechen.

rhinomw2 
Fragesteller
 26.01.2024, 18:12

Ich habe heute E-Mails geschickt am Vormittag, leider noch keine Antwort bekommen. Ja die haben bestimmt eine Wärmeübergabestation im Keller, heißt das ich muss keinen Vertrag extra dafür aufsuchen für die Fernwärme? Fernwärme ist doch Heizung+Warmwasser, ODER???

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heilaw  26.01.2024, 18:24
@rhinomw2

Ob das auch Warmwasser betrifft kann icht nicht sagen. Könnte auch sein, dass jede Wohnung einen Durchlauferhitzer besitzt. Kenne das Haus und die Wohnung nicht nicht.

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Das sollte in deinem mietvertrag stehen.

Nein!

Die Lieferung und Kostenabrechung erfolgen zentral für das Gebäude.

Sie zahlen Ihren Anteil.