Mitbewohner kündigt Stromvertrag?
Ist es erlaubt, dass mein Mitbwohner einen neuen Vertrag abschließt und meiner dann automatisch gekündigt wird. Ich dachte immer das ist personengebunden
6 Antworten
Ja, funktioniert. Hat anscheinend auch funktioniert, wenn ich deinen Text richtig deute.
Eine Zählernummer reicht und die Meldung, dass man eingezogen ist. Gewissenhafte Versorger lassen sich einen Nachweis geben, aber auch da reicht ein Zählerfoto aus, da nicht jeder ein Übergabeprotokoll bekommt. Den meisten Versorgern ist es aber egal.
Dann geht die Sache an den Netzbetreiber und der prüft die ganze Sache nochmal. Die Einen winken durch und die Anderen wollen einen Nachweis, weil kein Auszug hinterlegt ist, aber wie gesagt...Zählerfoto reicht und wenn man dann noch einen Mietvertrag vorlegt, der am Ende gar nichts über den Zähler aussagt, ist die Sache erst recht durch.
Des Einen Freud und des Anderen Leid.
Für jeden Mieter gut dessen Vormieter keinen Plan hat und für jeden Mieter schlecht dessen Nachbarn keinen Plan haben.
Der Mitbewohner kann versuchen, einen Stromvertrag mit der Zählernummer abzuschließen, der zur Wohnung gehört.
Der neue Stromlieferant wird den Antrag prüfen und sehr schnell feststellen, dass es noch einen laufenden Vertrag mit einer anderen Person gibt und deshalb den Antrag zum Vertragsschluss zurück weisen.
Der Mitbewohner kann erst dann einen neuen Vertrag abschließen, wenn Du Deinen entsprechend der Kündigungsfristen kündigst, was z. B. bei einem Auszug aus der Wohnung sehr rasch möglich ist, während es nicht während der Laufzeit vorzeitig möglich ist, wenn Du keinen Umzug belegen kannst.
Moin ,
wer ist der Mieter der Wohnung?
Nur wer der Mieter ist kann bestimmen was und wie in der Wohnung geschieht.
Du kannst die Änderung anfechten, wenn du der Mieter bist.
Der Mitbewohner ist nur geduldet und hat kein Recht auf Eingriff in die Mietsache.
LG
Geht nicht, da würde ich auch nicht mitspielen. Und wenn mein Lieferant den Vertrag mit mir einseitig beendet, setze ich ihn auf den Topf.
Viel Glück.
Nur der Hauptmieter kann das tun. Wenn es ein Untermieter tut, dann kannst du ihn raus werfen.
Aus welchem Grund entnimmst du, dass der Mitbewohner geduldet ist? So ein Unsinn. Oder steht da "Besuch" oder wenigstens "Untermieter".
Ein Mitbewohner hat entweder einen eigenen (Haupt)Mietvertrag oder sie sind beide Mieter in demselben Vertrag.