Miete bis Februar und Auszug in Juli wegen verkauf vom Haus neuen Stromvertrag und Internetvertrag?

2 Antworten

Bei Internet und Strom hast du ein Sonderkündigungsrecht z.B. wenn du in einen bestehenden Haushalt ziehst beispielsweise bei deinen Elterm, dem Partner oder wenn man ins Ausland zieht etc.

Wenn du im Juli einfach in eine neue Wohnung ziehst, dann ziehen die Verträge mit um. Ansonsten hast du noch die Möglichkeit Verträge abzuschließen, die monatlich kündbar sind, aber du musst zur Schlüsselübergabe eh zu einem anderen Termin kündigen, daher kannst du auch eine längere Laufzeit wählen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Bei Strom und Internet gilt gleichermaßen: Wenn der Anbieter an der neuen Anschrift liefern kann (und zu den gleichen Konditionen will), muss der Vertrag umgezogen werden und Du hast kein Sonderkündigungsrecht.

Beim Strom ist es relativ einfach, weil ein Zähler nur einmal beliefert werden kann. Umzug zu den Eltern bedeutet Sonderkündigungsrecht.

Beim Internet ist es schon etwas kniffliger: Kabelanschluss geht sowieso immer mehrfach in einer Wohnung, bei DSL kommt es darauf an, ob noch Adern bis zum APL vorhanden sind.

Besser - wie bereits angeraten - einen monatlich kündbaren Vertrag abschließen.

Nebenbei: Mitbewohner B (oder dessen Mutter) hat das gleiche Problem! U.u. hilft hier einfach Reden. Je nach Vertrsgslage sollte der Anschluss vielleicht einfach noch so lange an Ort und Stelle verbleiben. Gegen Kostenerstattung versteht sich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.