Stromvertrag?
Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem und zwar habe ich über eine Internetseite einen Stromvertrag vor ca. 6 Monate abgeschlossen zum 1.6 diesen Jahres. Darauf hin habe ich schnell eine Vertragsbestätigung bekommen mit Datum 27.12.24
Also ich kürzlich den ersten Abschlag überweisen wollte. Haben die das zurücküberwiesen na gut nochmal überwiesen und wieder zurücküberwiesen. Jetzt als ich nachgefragt heißt es plötzlich der Vertrag wurde storniert, aufgrund von nicht korrekter Anmeldung. Also habe ich alle Daten nochmal überprüft und da ist alles korrekt. Eine Stornierung habe ich nie erhalten.
Habe ich einen Anspruch auf den Vertrag? In meinen Augen ja. Bitte nur Leute die sich damit auskennen.
Bevor wieder jemand meint ich kenne den Unterschied zwischen Auftrags und Vertragsbestätigung nicht
4 Antworten
Selbst, wenn Du Anspruch auf den Vertrag hast, wie willst Du den durchsetzen?
Du hast einen 6 Monatsvertrag über bspw. voraussichtlich 1500 kwh. Macht beim Grundversorger bei 40 Cent rund 600 € Arbeitskosten und bei einem guten Vertragsanbieter bei 28 Cent 420 €.
Es geht also um 180 € Mehrkosten. Da Du aber auch jetzt nicht beim Grundversorger bleiben musst, sondern direkt einen Vertrag bei einem günstigen Anbieter machen kannst, reduziert sich Dein Schaden auf vielleicht 50 oder 60 €. Lohnt es sich dafür, ein Fass aufzumachen? Eigentlich nur wenn man eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat.
Ansonsten einfach diesen Anbieter künftig meiden.
Da ich viel Erfahrung in dem Bereich schon gesammelt habe, wer ist denn der Anbieter, der Dich jetzt so hängen läßt?
Ooh, der Platzhirsch in deren Region und gar nicht mal so ein Immer-Grüner, Golden oder Gelber Anbieter, also nicht einer von den billigen Stromhändlern.
Da würde ich mich an Deiner Stelle jetzt wirklich von den Lechwerken verabschieden und z. B. ein günstigeres Stadtwerk suchen.
Aber ich lass wirklich nicht gerne so.mit mir umgehen
... sagte das Mäuslein zum Elefanten und trat ihm gegen das Schienbein.
Es ist immer die Frage, ob es sich lohnt, sich mit solchen Organisationen wirklich anzulegen. Schreibe denen nochmal einen bösen Brief, ob sie Dir vielleicht mal erklären können, weshalb der Abschluss storniert wurde. Mehr würde ich aber nicht mehr unternehmen.
Darauf zu bestehen, dass der Vertrag eingehalten wird, dauert zu lange, kostet zu viel Energie und steht einfach nicht im Verhältnis.
Wenn der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist, hat das Gründe. Welche das konkret sind, kann ich natürlich nicht hellsehen.
Es kann die Zälernummer falsch sein. Die Lagezuordnung stimmt nicht. Der vorhergehende Vertrag hat eine Mindestlaufzeit. Der Zähler liegt in einem Gebiet, welches der Anbieter nicht beliefert und noch einige weitere mögliche Gründe.
Das kannst Du nur mit dem Anbieter direkt klären.
Ich habe alles überprüft alles korrekt und wie gesagt ich habe Vertragsbestätigung vom 27.12.24.
Wie gesagt ich habe alles überprüft alles korrekt. Mir geht es hier um die Vertragsbestätigung. Die mir hier eindeutig vorliegt. Habe ich ein Recht auf den Stromvertrag? Anscheinend wurde er ja bestätigt
Das steht sicher irgendwo im Kleingedruckten vorbehaltlich der Zustimmung des Netzbetreibers oder Vorlieferanten. Das sind Dinge die nicht so schnell ohne Weiters geprüft werden können.
Ich habe hier die AGBs vorliegen. Da steht das tatsächlich nicht drin. Da steht nur Die Lieferung beginnt zum nächstmöglichen Termin, Voraussetzung ist allerdings, das der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet ist.
Der alte endet Am 31.5 und der neue sollte zum 1.6 starten
Vielleicht kontaktierst Du dann lieber mal den alten warum er die Kündigung abgelhnt hat.
Hat er ja nicht, Ich habe hier ja die Schlussrechnung vom Vertrag. Das ergibt alles sowas von keinen Sinn.
Naja das musst Du eben klären. Hier aus der Ferne kann Dir da niemand helfen. Wir können nur Mumaßungen anstellen, was schiefgelaufen sein könnte.
Das ist der Nachteil, wenn man nicht den Untersched zwischen Auftragsbestätigung und Vertragsbestätigung kennt.
Du hast zu 100% nur eine Auftragsbestätigung bekommen. Das sagt lediglich aus, dass dein Auftrag entgegengenommen wurde und die Anmeldung zum Netzbetreiber geht.
Erst nach der Anmeldung beim Netzbetreiber kommt es zur Vertragsbestätigung. Danach ist der Vertrag sicher...es sei denn es wurde beim Netzbetreiber z.B. die Wärmepumpe mit dem Haushaltsstrom vertauscht und damit der falsche Tarif gebucht, was in deinem Fall aber nicht passiert ist, da du nichts von mehreren Verträgen erwähnt hast. Daraufhin wird der Kunde aber mehrfach informiert, wenn dies der Fall ist.
Wenn man dich nicht korrekt anmelden konnte, dann kam es erst gar nicht zu einer Vertragsbestätigung, denn die kommt erst danach. Lediglich der Auftrag wurde storniert. Dementsprechend hast du keinen Anspruch auf einen Vertrag, der nie getätigt wurde.
Das hat auch nichts mit Stromschulden oder ähnliches zutun. Manchmal klemmt es einfach bei der Anmeldung. Meistens gibt's dann aber einen Hinweis per Mail/Post, dass nochmal alle Daten kontrolliert werden sollen und für die Anmeldung die letzte Rechnung vom aktuellen Versorger oder Übergabeprotokoll/Mietvertrag zugesendet werden soll, damit der Versorger einen Nachweis für den Netzbetreiber hat, dass die Daten stimmen.
Dementsprechend steckst du jetzt (zu Recht) in der Grundversorgung und ein neuer Versorger muss dich dort fristgerecht raus kündigen.
Und falls du mir nicht glaubst oben ist ein Foto vom besagten Dokument. Natürlich ohne meine Adresse etc.
Dann kann die Erklärung vom Mitarbeiter nicht stimmen, dass es an einer nicht korrekten Anmeldung lag. Das funktioniert im Prozess nicht. Das ist nicht möglich.
Rufe da nochmal an und lass dir das genauer erklären, warum storniert wurde. Auch die Stornierung eines Vertrages wird schriftlich mitgeteilt. Dann sollen sie dir den Storno erneut schicken, der das Haus verlassen hat. Ohne Storno-Bestätigung geht es auch hier nicht.
Ist die LEW dein Grundversorger? Dann hättest du zumindest die Möglichkeit, wenn du dort in der Grundversorgung gelandet bist ab dem 1.6. eine Tarifänderung zum 1.6. rückwirkend zu erreichen. Das bietet die LEW bis zu 3 Monate rückwirkend an. Wenn die LEW nicht dein Grundversorger ist, dann bleibt dir trotzdem nur die Möglichkeit, dass ein Versorger dich mit der 14 Tage Frist aus der Grundversorgung kündigt. Maximal kannst du bei der LEW auf Kulanz pochen, dass sie dir die Differenz vom Preis der Grundversorgung erstatten, wenn es an der LEW lag. Einen Ansprung auf den Vertrag hast du nicht...ist auch in der Umsetzung gar nicht möglich...seit dem 6.6. erst recht nicht mehr. Da bringt dir nicht mal der Verbraucherschutz oder Anwalt was, weil auch das vom Gesetz gedeckelt ist.
Nein, das ist nicht mein Grundversorger. Also du willst mir jetzt sagen. Das ist jetzt 1 Monat her? Also du willst mir sagen die können machen was die wollen?
Das schöne ist ja ich habe nicht mal ein Willkommensschreiben vom Grundversorger oder so. Das wird hier immer besser. Also ich weiß nicht mal wo ich gerade bin
Es kommt halt auf die Begründung an, warum der Vertrag storniert wurde. Die Begründung von der LEW kann aber nicht stimmen, wenn du die Bestätigung erhalten hast und die Daten korrekt waren. Eine Möglichkeit für einen Storno nach Vertragsbestätigung wäre z.B. eine Zählerverwechslung...wenn du eben eine Zählernummer vom Nachbarn angegeben hättest, der falsche Zähler angemeldet wurde und dann der Nachbar sein Veto eingelegt hat. Dann wird im Nachgang der Vertrag wieder storniert , aber du hattest ja bereits einen Vertrag auf diesem Zähler. Deswegen kann die Erklärung von LEW nicht stimmen. Für ein Storno wird aber immer automatisch vom System ein Schreiben erstellt. Daher muss LEW dir zumindest dieses Schreiben mit dem Ausstellungsdatum nachweisen können. Da steht auch der Grund für den Storno drauf. Das wäre hilfreich um die Kulanz auszuhandeln.
Ich ruf da am Montag mal.an. Das ist auf jeden Fall alles sehr komiscj
Ja, das mit dem Willkommenschreiben kann dauern. Zum 6.6. wurden die Systeme umgestellt und es konnten keine An- und Abmeldungen getätigt werden. Zumal beim Grundversorger automatisch der Vermieter/Eigentümer angemeldet wird, wenn kein Versorger auf dem Zähler sitzt und der Vermieter dem Grundversorger nicht den Mieter mitgeteilt hat. Wenn es z.B. eine grosse Genossenschaft ist oder sich eine Hausverwaltung darum kümmert, dann kriegen die das oft gar nicht mit, dass sie in der Grundversorgung angemeldet sind....manchmal erst zur Abrechnung. Das schadet dir aber nicht, weil du nicht mehr rückwirkend angemeldet werden kannst. Deinen Grundversorger kannst du z.B. bei Verivox rausfinden. Wenn du da deine Postleitzahl eingibst, dann zeigt er dir deinen Grundversorger an.
Aber ich muss dann trotzdem.den höheren Preis zahlen oder was meinst du mit ich kann nicht mehr rückwirkend angemeldet werden? Zu Gratis Strom.würde ich jetzt nicht nein sagen. Hahaha
Ne, Gratisstrom ist es leider trotzdem nicht. Dir würde nur für diese Zeit der Grundpreis bezahlt werden und der ist bei der Grundversorgung sehr günstig und dafür der Arbeitspreis hoch. Den Verbrauch, und damit den Arbeitspreis, musst du trotzdem selber zahlen und das als ganze Summe. Liegt einfach daran, dass sie dann den Zählerstand vom 31.5 als Zählerstand von deinem tatsächlichen Lieferbeginn beim Grundversorger nehmen, weil du für den Verbrauch zuständig bist. Diesen Verbrauch hast du dann noch zusätzlich auf deiner Rechnung...Dementsprechend hoch ist dann der Abschlag oder die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Daher kann ich dir nur raten dich auch beim Grundversorger zu melden, denn ohne Ammeldung dort kannst du dir auch nicht keinen neuen günstigeren Lieferanten suchen. Da kommst du nicht drum herum.
Und ja, den höheren Preis musst du trotzdem zahlen...zumindest für den Verbrauch seit dem 1.6. und die 14 Tage Laufzeit, die du noch beim Grundversorger sein musst na dortiger Kündigung. Da musst du halt schauen, ob du eine Kulanz bei LEW raushandeln kannst, wenn die einen Fehler gemacht haben.
Ausser dein Grundversorger bietet eben auch an, dass du bis zu 3 Monate rückwirkend in einen günstigeren Tarif rutschen kannst, dann ist es güsntiger als in der Grundversorgung. Die Grundversorger z.B. Vattenfall, N-Ergie und GASAG bieten das an.
Mein Grundversorger ist ELE Bietet der das auch an? Also laut Internet
Ich habe für ELE noch nie gearbeitet...das kann ich dir leider nicht sagen. Einfach nachfragen, wenn du da anrufst, weil melden musst du dich da so oder so.
Das Problem bei deiner Schilderung ist da steht Vertragsbestätigung drauf. Das Dokument habe ich doch vor mir liegen
Dann kann deine Schilderung nicht stimmen und schon gar nicht, wenn es die LEW war. Kein Versorger kann Prozesse einfach ignorieren oder ändern. Die sind fester Bestandteil in der Kommunikaton zwischen Versorger und Netz und per Gesetz festgelegt. Wird ein Zähler nicht korrekt angemeldet, dann geht keine Bestätigung an den Versorger raus und der Versorger kann keine Vertragsbestätigung versenden. Das ist nicht möglich. Wenn es keine korrekte Anmeldung gab (wie von dir behauptet), dann gab es auch keine Vertragsbestätigung...niemals. Zumal eine Stornierung/Kündigung immer dem Kunden mitgeteilt wird, aber für gewöhnlich bekommen Kunden Stornierungen, Aufforderungen zur Mithilfe irgendwie generell nicht. Das ist wie mit den Mahnungen. Meistens kommen nur die Kündigungen und Sperrandrohungen beim Kunden an. Diese Storys höre ich mir den ganzen Tag an...in 95% der Fälle liegt das Problem aber nicht beim Versorger.
Die LEW behauptet das doch mit der nicht korrekten Anmeldung. Das meine ich ja das geht ja alles nicht. Der Fehler liegt ja anscheinend bei denen. Aber die Vertragsbestätigung ging doch schon vor über einem halben Jahr raus. Die können doch jetzt nicht mehr stornieren oder?
Niemand muss mit dir einen Vertrag abschließen. Ich denke du solltest dir Hilfe holen von jemandem der schon von Mutti ausgezogen ist und länger einen Haushalt betreibt. Mein Tipp wäre www.naturstrom.de
Und Zählernummer und Zählerstand wären auch praktisch.
Machst du gerade Werbung? Das ist mir klar, dass es niemand machen muss. Deswegen gibt es Vertragsbestätigung damit der andere Vertragspartner dann einen Rückzieher macht
Lechwerke