Muss der Arbeitgeber die Zeit während ich Lkw Module mache bezahlen?

3 Antworten

Nein, es handelt sich rechtlich um Arbeitszeit, die aber nicht vergütet werden muss, da es sich um eine Voraussetzung handelt. Viele Betriebe machen es trotzdem.

Außer es handelt sich um eine Fortbildungsmaßnahme im Rahmen des Erwerbs. Da können bei der Grundqualifikation durchaus Vergütungsansprüche entstehen, die oft durch die Arbeitsagentur (oder Jobcenter) übernommen wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Übersicht mit KI

Ja, die Zeit, die ein Lkw-Fahrer für die vorgeschriebenen Lkw-Module aufwendet, muss in der Regel als Arbeitszeit vergütet werden, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme anordnet oder wenn die Weiterbildung im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. 


Wenn der Arbeitgeber die Schulung als Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme angeordnet hat, dann muss er die Zeit vergüten.