34A - Arbeitgeber zahlt Stunden für Kurs nicht?
Hallo,
mein Freund arbeitet als Security und macht nun seit Anfang der Woche den 34A.
Er erzählte mir, dass die Stunden für den Kurs (Montag bis Freitag von 8-15 Uhr) nichts als Arbeitszeit gelten und er somit in seiner Freizeit den Kurs für die Bescheinigung absolviert, weil der Arbeitgeber diese Stunden nicht als Arbeitszeit ansieht und demnach auch nicht bezahlen will.
Nach dem Kurs geht er anschließend seiner Arbeit als Security nach.
Ist das denn alles rechtens? Kann der Arbeitgeber sagen, dass er diese Stunden nicht zahlt obwohl dieser will, dass der Kurs absolviert wird?
Er zahlt den Kurs aus seiner eigenen Tasche! Die Kosten hierfür werden ihm vom Lohn abgezogen.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Liebe Grüße
3 Antworten
Nein, ist nicht okay
Vertragsfrage.
Ist nicht unüblich, die Kurse kosten Geld. Nicht wenige Unternehmen verzichten auf die Kursgebühren, dafür Steuern die Mitarbeiter die Zeit.
Er kann sich gerne an die Verdi wenden, Mitglieder nehmen die gern.
Ja, ist ok.
Und mit welcher Begründung? Er macht den Schein ja, weil der Arbeitgeber das von Ihm verlangt. Aber doch bitte nicht in der Freizeit?! Kann mir einfach nicht vorstellen, dass das wirklich nicht bezahlt wird. Aber danke für die Antwort :)
Geht ja nicht. Wenn es Arbeitszeit wäre, wäre er danach nicht mehr einsetzbar, da seine maximale Arbeitszeit pro Tag ja auf 10h begrenzt ist.
Er bezahlt den Kurs aus seiner eigenen Tasche. Es wird von seinem Lohn abgezogen