Wie lange ist der Erste Hilfe Kurs noch gültig?

3 Antworten

Läuft nicht ab. Macht aber keinen Sinn.

Mach den Kurs neu. Du wirst wenn überhaupt den Stoff des Kurses Zuhause brauchen, bei deinen Lieben.

Du würdest dich verfluchen, wenn Dein Vater umfällt und Du ihm nicht Helfen kannst wegen 30 Euro und 8 Stunden. Es ist investiertes Geld und Zei.

3x Falsche Info.

Der damals absolvierte Kurs ist nicht mehr ausreichend, da er nicht die aktuellen Anforderungen der FeV erfüllt. Siehe meine Antwort.

Und:

Wenn der Kurs nicht für einen Führerscheinklassenerwerb genutzt wird ist er nach 2 Jahren ungültig.

Und:

Der aktuell notwendige Kurs hat 9 Stunden.

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@Gaskutscher

Er hat einen Erste Hilfe Kurs der geht über die 8dst sollte noch gültig sein.

Der alte LSM natürlich nicht.

Es gibt ja keinen der alten Kurse mehr, der eine wurde abgespeckt, der andere ist abgeschafft.

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@StRiW

Kein Kurs den er 2008 gemacht hat (siehe Fragestellung) ist jetzt noch gültig/ausreichend.

Egal ob er zum Erwerb eine Klasse verwendet wurde oder nicht.

Wenn er jetzt seinen Führerschein erweitern will -> muss er den Nachweis über den neuen Kurs bringen.

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@Gaskutscher

Steht nicht im Gesetz, dort ist nur geregelt das eine Mindestunterrichtszeit zu erfüllen ist, dieser wurde mit dem alten großen Kurs sogar Übertroffen. Ebenso muss niemand zur Neuerlangung einen Kurs machen, wenn er schon mal zur Erlangung eines Führerscheins, einen Kurs nachgewiesen hat.

Es gibt dort im Gesetz keine Frist über die zwei Jahre, bitte Gesetzestext anführen, wo diese Frist sich her ergibt in Deiner Quelle steht da nic von. Ebenso nicht vom Kurs an sicht hält nur von der Kursdauer.

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@Gaskutscher

Der alte Erste Hilfe Kurs hatte mindestens 12 Stunden reine Unterrichtszeit ohne Pausen. Ging immer über 2 Tage. Vollzeit.

Woher ich es ziemlich genau weiß, hatte bis Februar diesen Jahres eine Anerkennung nach FeV.

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Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang gültig (Stand: 2018). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein "Ablaufdatum" für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt - bis an das Lebensende.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen.

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

Wie lange ist der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" gültig?

Früher (bis 2017) hat es ausgereicht, beim Führerscheinantrag eine Kursbescheinigung über eine Kurs in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" vorzulegen. Dieser 1-tägige Kurs wurde 2015 abgeschafft, und Alt-Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen waren noch bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 gültig. Seitdem muss jeder Fahrerlaubnisanwärter - egal welcher Klasse - einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten besuchen und nachweisen.

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@StRiW

Hast du meinen Link überhaupt gesehen und den Inhalt gelesen?

Oder war es zu viel Text? Dann mal worauf es ankommt:

Durch den weitgehenden Wegfall der Übergangsvorschriften herrscht nun zumindest Klarheit, da gemäß §19 FeV Abs. 1 schlicht bei allen Ersterteilungen und allen Erweiterungen an einem neunstündigen Kurs teilgenommen werden muss, egal um welche Klasse es sich handelt.

Und die Passage im Gesetzestext:

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Die Ausnahmen werden in Absatz 3 genannt. Wo steht da bitteschön "Wer früher schon eine Klasse erworben hat muss keinen Kurs mehr ablegen"? ;)

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@Gaskutscher

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

1.

ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

2.

ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder

3.

eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

Das jemand mit dem alten Kurs bereits getan.

Es bleibt lediglich dabei, dass Kurse der Ersten Hilfe in der Form vor der Neuregelung zum 1. April 2015 ihre Gültigkeit behalten.

LSM Kurse halt nicht und die waren noch nie ein Erste Hilfe Kurs. Wurde auch nie dafür eingesetzt.

Steht so in deinem Link. Letzter Satz zweiten Absatz.

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@StRiW

PS es sind Unterrichtsstunden zu je 45 min somit inclusiven Pausen etwa 7,5 h mindestens. Eher 8. Eben wie der LSM über 4 dst ging und so um die 6 Stunden vorsah zuzüglich mindestens 30 min Pausen.

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In der Regel sind es tatsächlich 2 Jahre dan ist er abgelaufen.

Ich weiß nicht! Meinen Führerschein habe ich schon ewig und nie die Kursbescheinigung bzw. den Kurs erneuern müssen.

Man soll ihn immer mal wieder auffrischen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung