Ist eine Tätigkeit während einer Schlafbereitschaft als Arbeitszeit anzurechnen und entsprechend zu vergüten??

2 Antworten

Was ist eine "Schlafbereitschaft"?

Es gibt Urteile, dass RUF-Bereitschaft als Arbeitszeit zu berechnen ist, und auch wenn die Bereitschaft nicht realisiert wird, zu 50 % gezahlt werden muss.

Schlafbereitschaft? Ich kenne Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.

Beiden gemein ist, dass man tatsächlich im Schlaf Geld verdienen kann, weil man nur im Bedarfsfall arbeiten muss.

Rufbereitschaft bedeutet, dass man sich bereit halten muss, die Arbeit auf Abruf aufzunehmen, allerdings muss ein Abruf relativ unwahrscheinlich sein. Man darf sich hierzu in aller Regel in einem gewissen Umkreis vom Arbeitsplatz aufhalten und (fast) alles tun, was man mag, solange man erreichbar und in der vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz ist - dafür wird die Rufbereitschaft aber auch nicht sonderlich gut bezahlt, im öffentlichen Dienst zählt das 1/8.

Bereitschaftsdienst hingegen heißt, sich bereit zu halten, um im Bedarfsfall jederzeit und unmittelbar den Dienst aufnehmen zu können, üblicherweise muss man das am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbarer Nähe tun. Dafür wird diese Zeit auch in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet.

Reiseritsch 
Fragesteller
 29.03.2022, 14:58

Es handelt sich um eine "Nachtwache" in einem Wohnhaus, wo teilweise psychisch Kranke wohnen, damit Nachts jemand im Haus ist und evtl bei einem auftretenden Anfall ihn zu behandeln und ggf einen Arzt rufen.

0
HugoHustensaft  29.03.2022, 15:07
@Reiseritsch

Vor Ort bedeutet regelmäßig Bereitschaftsdienst, weil die Möglichkeiten der freien Zeitgestaltung massiv eingeschränkt sind.

0
HugoHustensaft  29.03.2022, 18:12
@Reiseritsch

Wenn tarif-/arbeitsvertraglich nichts anderes geregelt ist, wird die volle Zeit der Anwesenheit als Arbeitszeit gerechnet.

0