450€ job als chat moderator, freiberuflich was muss ich wissen bevor ich damit anfange?

1 Antwort

So zahlen Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler Einkommensteuer

Selbständige und Freiberufler müssen ihre Einkommensteuer für das laufende Jahr anmelden beziehungsweise im Voraus entrichten. Sie übernehmen quasi für sich selbst die Aufgaben jener Lohnbuchhaltung, die in größeren Unternehmen das Geld rechtzeitig ans Finanzamt weiterleitet. Das beginnt schon bei der Existenzgründung. Wer sich beim Finanzamt anmeldet, erhält ruckzuck einen Fragebogen für die steuerliche Erfassung zur Prognose erwarteter Einkünfte – Betriebseinnahmen abzüglich -ausgaben. Auf dieser Basis berechnet der Fiskus die ersten Einkommensteuervorauszahlungen. Freiberufler und Selbständige sollten ihren Gewinn nicht allzu optimistisch ansetzen, sonst müssen sie sofort stattliche Summen an die Finanzkasse überweisen. Besser ist es normalerweise, wegen unverhofft guter laufender Geschäfte dann Steuern für das erste Jahr der Selbständigkeit nachzuzahlen. Das bedeutet natürlich, rechtzeitig ausreichende Rücklagen zu bilden. Keine Vorauszahlung steht an, wenn unter 400 Euro Einkommensteuer im Kalenderjahr oder 100 Euro zum Vorauszahlungszeitpunkt fällig sind. Und ebenso, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro (gültig für 2020) liegt.

https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/steuern-abgaben/wichtiges-zur-einkommensteuer-fuer-selbstaendige-und-freiberufler/?stat_Mparam=ext_sumkad_18_c-&pk_campaign=ext_sumkad_18&pk_kwd=_b&pk_source=g&pk_medium=SEM&pk_content=72480994232-356299650396