Er ist ein Motivgeber freiberuflich oder gewerblich tätig?
Ich möchte meine Wohnung zeitweise für Dreharbeiten zur Verfügung stellen und mich damals eventuell selbständig machen.
Nun zu meiner Frage; bin ich dann freiberuflich oder gewerblich tätig? Oder könnte ich mich auch als Künstlerin bezeichnen, da ich dadurch die künstlerische Tätigkeit unterstütze
Vielen Dank und lg
3 Antworten
Vermietung ist entweder private Vermögensverwaltung oder Gewerbe. Freiberuflich ist es auf jeden Fall nicht.
Eher gewerblich, würde ich sagen. Mag sein, dass du Kunst unterstützt, aber das bloße "zur Verfügung stellen" ist ja selbst eher keine künstlerische Tätigkeit.
Frag am Besten mal bei der IHK oder beim Finanzamt nach.
Für das Finanzamt ist interessant, was die Tätigkeit konkret ist. Was du selbst von der Tätigkeit hältst und wie du sie siehst, ist eher unwichtig.
Gewerblich.
Und falls du nur MieterIn der Wohnung bist aufpassen dass der Vermieter keinen Stress macht, Mietverträge schließen oft jegliche gewerbliche Nutzung aus. Vor allem wenn es hier um das geht, was man so vermutet, was in ner Privatwohnung wohl so gedreht wird...
@OhMiaMiaJa
Es ist eine Eigentumswohnung und natürlich verstehe ich was du meinst in Bezug auf deine Vermutungen, was in manchen Privatwohnungen manchmal gedreht wird. Keine Sorge, denn es ist eine legale Sache mit Filmproduktionsfirmen die seriös sind.
Genau dieselben Gedanken habe ich mir auch gemacht. Die Angst davor, dass irgendwelche Leute in die Wohnung kommen die hinter meinem Rücken schlimme Dinge drehen könnten. Nein ich passe da auf und dieses illegale geschieht wohl eher über Darknet. Ich glaube nicht, dass solche krimilnellen Leute es wagen, sich damit noch öffentlich zu präsentieren
Langsam, langsam. So schlimm war's auch nicht gemeint, ich habe nichts illegales damit vermutet oder unterstellt. Eher... naja, Erotikproduktionen ^^
Wie auch immer, ist deine Wohnung, dann kannst du das ja grundsätzlich machen. Gewerbe anmelden und ab geht die Post, einfache Sache eigentlich.
Pornografische Sachen und sexuelle Dinge möchte ich in meine Wohnung nicht haben. Das werde ich der Produktionsfirma auch gleich sagen, damit Missverständnisse aus der Welt geschafft werden. Ist nur die Frage, wo die Grenze ist. Allerdings sehen solche Filmausschnitte im Fernsehen schlimmer aus, als das was dort gedreht wird, denn solche Ausschnitte sind zeitweise nur ca 8 Sekunden und dann wird etwas anderes reingestellt.
Unter gewissen Umständen muss ein Vermieter die gewerbliche Nutzung akzeptieren, soweit ich weiß.
Ja wenn der Mieter vielleicht selbständig ist und büromäßig da arbeitet - aber nicht, wenn der Mieter die Wohnung für Dreharbeiten weitervermietet.
Ich unterschätze die Kunst auf keinen Fall lege großen Wert darauf.