Wie wird die Einkommenssteuer berechnet, wenn man ein Teil des Jahres Freiberuflich tätig war und den anderen Teil angestellt?

4 Antworten

Die Einkommenssteuer wird immer auf das gesamte Jahr gerechnet - egal, wie sich das Einkommen auf die einzelnen Monate verteilt.

Zunächst wird dazu das der Gewinn aus der Freiberuflichkeit und das steuerpflichtige Bruttoeinkommen aus der Beschäftigung addiert. Von diesem steuerpflichtigen Einkommen werden die Freibeträge (Werbekostenpauschale, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenpauschale und ggf. andere Absetzungen) abgezogen. Aus dem so ermittelten zu versteuernden Einkommen wird die Einkommenssteuer berechnet.

Davon wird abgezogen, was bereits als Lohnsteuer abgeführt worden ist und ggf. auch die Vorauszahlungen als Freiberufler.

Bei der von dir dargestellten Konstellation könnte es eine Rückerstattung geben.

Deine Einnahmen werden zusammengerechnet, deine Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen etc. werden abgezogen und dann wird nach Tabelle deine Einkommensteuer berechnet. Davon wird dann die bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs gezahlte Lohnsteuer abgezogen.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Lohnsteuer eine Vorauszahlung hierauf.

Es wird immer über das ganze Jahr versteuert, was in welchem Monat verdient wurde ist egal