Angst das wir nicht über die runden kommen Hartz 4 gestrichen?
Hey Leute ich habe eine Frage an euch, da ich jetzt eine schulische Ausbildung anfange muss ich bafög beantragen, weil ich während der Ausbildung kein Geld bekomme.
Meine Mutter und ich beziehen seit 3 Jahren Hartz4 also ich bin in der Bedarfsgemeinschaft. Bafög zu beantragen usw.. dauert halt bisschen im schlimmsten Fall um die 3 Monate und ich bin jetzt bisschen spät dran, weil ich wollte nichts beantragen da ich nicht wusste ob ich meinen sicher Abschluss bestehe.
Wird jetzt mein Anteil ab September vom Hartz 4 wegfallen? Also ich bin verpflichtet bafög zu beantragen oder bekomme ich noch Hartz 4 bis mein Bafög Antrag erledigt wird. Weil wenn mein Teil nicht bezahlt wird kommen wir nicht über die runden :(
3 Antworten
Beantragen müsstest Du es nicht, aber dann würde es das Jobcenter als fiktives Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen und entsprechend zumindest einmal weniger an deine Mutter für dich zahlen, weil Bafög - eine vorrangige Leistung ist, erst dann kämen Leistungen vom Jobcenter.
Und wenn Du eine schulische Ausbildung machst und Schüler - Bafög - bekommst, dann muss das nicht einmal zurückgezahlt werden.
Ihr bzw. Du solltest das mit dem Jobcenter schriftlich klären, also schreiben, dass Bafög - beantragt wurde und die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird und somit um die Weiterzahlung deiner bisherigen Leistungen in Form eines zinslosen Darlehen bittest, damit der Lebensunterhalt gesichert bleibt.
Was dann ans Jobcenter zurückzuzahlen ist bzw. mit evtl. laufenden Leistungen dann verrechnet würde, entscheidet sich dann wenn feststeht was Du an Bafög - bekommst und wie hoch dein Bedarf bei deiner Mutter ist.
Du bist nicht verpflichtet Bafög zu beantragen (niemand ist verpflichtet irgendwas zu beantragen), aber wenn du es nicht tust, dann wird eben der ALG II Satz gestrichen und niemand füllt die Lücke. Da Bafög geschenkt ist, machst du damit auch keine Schulden.
Red mit den Bearbeitern im Jobcenter. Wenn man mit den Leuten redet, wird meist ALG II weiter bezahlt bis Bafög läuft und die rückwirkende Zahlung gibt man dann wieder ans Jobcenter.
Du bist verpflichtet, das Jobcenter über den Beginn Deiner schulischen Ausbildung zu informiere und darüber, daß Du BAföG beantragst.
Wie genau das Jobcenter darauf reagieren wird, läßt sich nicht vorhersagen. Dies wäre reine Spekulation.
Normalerweise sollte es zu keiner BAföG-Anrechnung kommen, solange dieses nicht "fließt".
Eine Garantie gibt es jedoch leider nur auf wenige Dinge im Leben ...