Schüler Bafög und Bedarfsgemeimschaft?

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Kindergeld beträgt seit Juli 2019 min.204 € !

Bekommt deine Mutter noch Unterhalt für dich ?

Deine 243 € Bafög - ist Einkommen wie dein Kindergeld und ggf.Unterhalt oder anderes Einkommen durch z.B. einen Nebenjob und wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf deinen eigenen Bedarf angerechnet.

Wenn deine Mutter außer den 204 € Kindergeld nichts weiter für dich bekommt bzw.du ( ab 18 ) auch keinen Unterhalt vom Vater bekommst und kein weiteres Einkommen außer deine 243 € hast, dann würde nun das Kindergeld zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet.

Vor deinem Bafög - hattest du auf sonstiges Einkommen wie dem Kindergeld ab dem 18 Lebensjahr eine 30 € Versicherungspauschale die geltend gemacht werden konnte, es wurden dann also 30 € weniger vom Kindergeld als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Nun bekommst du deine 243 € Bafög - und solange du nebenbei kein Erwerbseinkommen verdienst, stehen dir auf dein Bafög - pauschal 100 € an Freibetrag zu, deshalb entfallen dann auch die 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld.

Es würde dann also von deinen 243 € Bafög - max.143 € als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, in diesen 100 € Freibetrag sind diese 30 € schon enthalten, die übrigen 70 € sind für berufsbedingt notwendige Aufwendungen gedacht, diese müsstest du zunächst dafür einsetzen.

Sollten diese 70 € deine notwendigen Aufwendungen aber nicht abdecken, dann müsstest du das dem Jobcenter nachweisen, dadurch würde sich dann dein anrechenbares Bafög - und somit dein gesamtes anrechenbares Einkommen nochmals verringern.

Geht man mal davon aus das diese 70 € ausreichen, dann blieben angenommen noch 143 € vom Bafög + deine 204 € Kindergeld, dann läge dein anrechenbares Einkommen bei max.347 € pro Monat.

Dein Bedarf bei deiner Mutter würde derzeit bei min. 339 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ( 18 - 24 ) liegen und dazu käme dein Kopfanteil von der Warmmiete, bei 3 Personen und angenommen 600 € Warmmiete würden das dann jeweils 200 € sein.

Diese 200 € kämen dann zu deinen 339 € Regelbedarf dazu, dein Bedarf würde dann bei min.539 € liegen und davon würde dann dein anrechenbares Einkommen von angenommen 347 € abgezogen.

Dein nicht gedeckter Bedarf würde dann bei angenommen min.192 € pro Monat liegen und die würde deine Mutter dann also Aufstockung noch für dich bekommen.

Sie hätte dann also deine 204 € Kindergeld + diese angenommenen min.192 € Aufstockung, die sie dann für deinen Bedarf einsetzen müsste.

Von den angenommenen 396 € könnte sie dann deinen Kopfanteil der Warmmiete von angenommen 200 € zahlen + deinen Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom ( musst du deine Mutter fragen was sie da monatlich an Abschlag an den Energieversorger zahlt ) + evtl.einen Kopfanteil für Telefon / Internet usw. und den Rest müsste sie dann als Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung verwenden.

Wenn dieser Betrag nicht ausreichen würde, dann müsstest du dich mit deiner Mutter auf einen noch zu zahlenden Betrag einigen, den du dann von deinen 243 € Bafög - selber an sie zahlen müsstest, oder sie gibt dir den Rest der übrig bleibt, also setzt ihn nicht für deine Verpflegung / Versorgung ein und du machst das dann selber.

Dann hättest du deine 243 € Bafög + das was du von deiner Mutter noch bekommst und musst dann den Rest deines Bedarfs selber davon bestreiten.

Sollte das deine Mutter weiter machen, dann muss dir von deinen 243 € Bafög - aber min.diese 100 € Freibetrag bleiben.