Wird es abgerechnet wenn ich einen Minjob in der Ausbildung mache und meine Mutter Geld vom Jobcenter bekommt?

5 Antworten

Es kommt auf deinen Bedarf bei deiner Mutter an, ohne das Einkommen von dir berücksichtigt wird.

Beispiel

Du bist min. 18 aber unter 25, wohnst mit deiner Mutter alleine und sie zahlt für die Warmmiete angemessene 600 Euro und für den normalen Haushaltsstrom einen Abschlag von 90 Euro.

Dann läge dein Bedarf bei derzeit min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch deinen Kopfanteil der Warmmiete von 300 Euro, also insgesamt angenommen min. 660 Euro Bedarf.

Auf dein Erwerbseinkommen stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll Freibeträge auf dein Bruttoeinkommen zu.

Die ersten 100 Euro ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 750 Euro Netto hast Du sicher um die 950 Euro Brutto, darauf stünden dir 270 Euro an Freibetrag zu.

Diese werden theoretisch von den 750 Euro abgezogen und ergeben dann voraussichtlich um die 480 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen.

Dazu kommt unter 25 noch das Kindergeld von derzeit 219 Euro, damit würdest Du dann um die 699 Euro anrechenbares Einkommen haben.

Damit könntest Du deinen Bedarf selber decken und bist aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus und zahlst dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom und Essen selber an deine Mutter.

Jetzt ohne Nebenjob müsstest Du sicher noch nicht alles an deine Mutter zahlen, weil Du zur Deckung deines Bedarfs von deinem Kindergeld sicher noch einen Teil brauchst.

Denn mit um die 480 Euro anrechenbarem Netto Erwerbseinkommen kannst Du deinen Bedarf sicher nicht decken, weil alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt schon bei 360 Euro liegt und dann nur noch um die 120 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete bleiben würden.

Deine Mutter müsste also sicher noch einen Anteil von deinem Kindergeld zur Deckung deines Bedarfs verwenden, deshalb müsstest Du nicht so viel an deine Mutter zahlen.

Wenn Du aber jetzt angenommen noch 450 Euro Brutto gleich Netto im Monat verdienst, dann wird das Bruttoeinkommen zu deinem Brutto der Ausbildung addiert.

Du kommst dann auf min. 1200 Euro Brutto und kannst dann den derzeit max. Freibetrag von 300 Euro geltend machen.

Dann würdest Du auf angenommen 1200 Euro Netto kommen und nach Abzug der 300 Euro Freibetrag blieben dann voraussichtlich um die 900 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Damit kannst Du dann deinen Bedarf auch ohne Kindergeld decken, dass Kindergeld wird dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Wenn deine Mutter nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommt, kann sie dann vom Kindergeld min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, dann würden max. 189 Euro angerechnet.

Du hättest dann angenommen deine 1200 Euro Netto, davon zahlst Du dann deine oben genannten Anteile an deine Mutter und der Rest ist deine und darf nicht mehr bei deiner Mutter angerechnet werden.

Auch wenn Eltern Hartz IV Leistungen erhalten, müssen Kinder, die durch einen Job oder eine Ausbildung Geld verdienen, nichts davon an die Eltern abgeben

Was hier ggf.angerechnet werden darf,ist dein Kindergeld,welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst,das darf und wird bei deiner Mutter angerechnet !

Sonst wird dein anrechenbares Einkommen nur auf deinen eigenen Bedarf in der Wohnung deiner Mutter angerechnet.

Das bedeutet,das deiner Mutter nur noch 50 % ( Kopfanteil der KDU ) zustehen,wenn ihr alleine wohnt,die anderen 50 %,musst du dann selber aufbringen bzw.von deinem Einkommen deiner Mutter geben,damit sie wieder auf die volle Warmmiete kommt.

Entweder gibst du ihr dann noch Kostgeld ab oder verpflegst dich selber.

Mein Jobcenter Anteil wird schon abgerechnet und muss zusätzlich Miete zahlen.

Falls Deine Mutter überhaupt noch ALG 2 für Dich vom Jobcenter bekommt, würden 80% Deines Minijobverdienstes auf das für Dich verbleibende ALG 2 angerechnet.

Eventuell würdest Du dann der Bedarfsgemeinschaft entfallen.

Um genauer antworten zu können, müßte ich Brutto und Netto der Ausbildungsvergütung kennen.

Jedes Einkommen zählt und wird angerechnet.

Selenaaa713 
Fragesteller
 23.04.2022, 21:44

Aber ich bin doch sozusagen raus aus der Bg, und helfe doch nur bei der Miete.

Und wenn es so sein sollte wissen sie vielleicht wie viel es ungefähr abgerechnet wird wenn ich einen 450€ job habe und 750€ netto von meiner Ausbildung bekomme:)

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Der Minijob ist logischerweise auch Einkommen und du musst diesen genaue angeben beim Amt und dieser wird eingezogen.

Selenaaa713 
Fragesteller
 23.04.2022, 21:45

Auch wenn ich schon raus aus der Bg bin, und bei der Miete sogar helfe?

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isomatte  24.04.2022, 06:05
@Jurafuchs

Eingezogen wird schon einmal gar nichts, wenn dann entsprechend der Verordnungen auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Aus der BG - Bedarfsgemeinschaft ist ein Kind unter 25 auch dann raus, wenn es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Aber selbst wenn das der Fall ist, so wie es hier bei der FS - lerin ist und die Mutter keine Leistungen mehr für das Kind bekommt und das Kind aus der BG - der Mutter raus ist, hat zusätzliches Einkommen des Kindes nicht nur Auswirkung auf den Bedarf des Kindes, sondern auch auf den der Mutter.

Denn nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt, wird wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend mindernd auf ihren eigenen Bedarf angerechnet.

Wenn sie nicht schon auf Erwerbseinkommen Freibeträge berücksichtigt bekommt, kann sie dann min. 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld absetzen.

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