bezahlt das amt das bahnticket für den minijob
Bezahlt mir das jobcenter die hinfahrt (bahn) für meinen mini job. Ich bin 18 und mache gerade einen minjob bei meiner Mutter wird zuzeit aufgestockt.
Sorry fur die rechtschreibfehler aber ich habe das mit dem handy geschrieben.
5 Antworten
Aufwendungen für deinen Arbeitsweg sind in deinem Grundfreibetrag von 100 € enthalten,den du auf dein Bruttolohn nach § 11 b SGB - ll geltend machen kannst und diese Freibeträge werden dir dann vom Nettoeinkommen abgezogen !
Du musst also mehr als 400 € im Monat verdienen,dann kannst du nach dem Abzug deiner 30 € Versicherungspauschale ( die in diesen 100 € Grundfreibetrag enthalten sind ) deine tatsächlichen Fahrkosten geltend machen,die dann über diesen 70 € liegen würden.
Es kommt also jetzt nur auf dein monatliches Einkommen an und was du tatsächlich für die Fahrkarten zahlen musst.
Selbst wenn du dann Anspruch haben könntest,müsste geprüft werden,ob du mit einer Wochenkarte nicht billiger kommen würdest,denn dann würden nur diese Mehrkosten übernommen.
Nein, kannst du doch vom Lohn oder nicht?
Dann musst du dir was näheres suchen, zu Fuß gehen oder mitm Fahrrad fahren
Nein, die Fahrkarte musst du von deinem Einkommen zahlen und
PS: Warum kann man mit dem Handy nicht richtig schreiben - fehlt dir die Umschalttaste oder was?
Nein!!!
Aber das ich arbeite am tag nur ca. 3 stunden und verdiene pro stunde 6 euro und das ticket hin ubd zurück kostet 8 euro
nix "aber" - keiner zwingt dich diesen Job zu machen für den du eine Fahrkarte brauchst
Nein zahlt es nicht. (dann möcht ich bitte dass es mir auch die Fahrkarte bezahlt damit ich zurArbeit komm)
Dann würde ich für 3 stunden arbeit nur 3 euro verdienen