Jobcenter betriebskostenabrechnung?

3 Antworten

ALG - 2 wird nicht ab Mitte des Monats gezahlt, wenn dann greift der ALG - 2 Antrag ab 1.des Monats und dann gibt es halt entsprechend entweder volle oder bei eigenem Einkommen nur eine aufstockende Leistung gezahlt.

Hast du das Guthaben aus der BK - Abrechnung im Monat vor der ALG - 2 Antragstellung auf dem Konto ( Zuflussprinzip ) gehabt, dann wäre es Vermögen und kein Einkommen und Vermögen ist bis zu sogenannten ALG - 2 Schonvermögen ohne Anrechnung auf den Bedarf.

Ist es dir im Leistungsbezug oder im Monat der Antragstellung zugeflossen, dann würde es im Normalfall im Monat nach dem Zufluss mindernd auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angerechnet.

Dabei spielt es keine Rolle, dass das BK - Guthaben aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammt, denn im Gegenzug hätte das Jobcenter auch eine BK - Nachzahlung übernommen, wenn dir diese im Leistungsbezug oder im Monat der Antragstellung zugegangen wäre.

Eine Ausnahme bei einem BK - Guthaben gibt es nur dann, wenn man vom Jobcenter auf Grund von unangemessenen KDU - nur noch die angemessenen bekäme und man für den Zeitraum der BK - Abrechnung den Differenzbetrag selber aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen zugezahlt hätte.

Dann könnte man vom BK - Guthaben erst einmal seine eigene Zuzahlung abziehen.

Wenn Dir/Euch das Guthaben aus der Abrechnung vor Beginn des Leistungsbezugs 'zugeflossen' ist, kannst Du/könnt Ihr es behalten.

Andernfalls leider nicht.

seit 17.12.2019 bekomme ich Aufstockung von Amt

Das kann eigentlich nicht stimmen, da ALG 2 grundsätzlich monatlich bewilligt bzw. gezahlt wird.

wenn ihr 2019 kein Geld vom Jobcenter erhalten habt , könnt ihr diese Abrechnung ja ohne bedenken einreichen. Weshalb das JC diese Abrechnung aber haben möchte ist mir fraglich.

Weil ich vom 17.12 an Aufstockung bekomme habe davor nicht

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