Zieht bei einem 450€ Job Jobcenter was ab?
Hey ihr lieben
Ich bin 16 und habe angefangen zu arbeiten bzw ich hab jetzt einen Minijob.
Ich arbeite in einer Bäckerei Teilzeit also 16 Stunden die Woche auf 450€ basis.
Meine Mutter jedoch lebt vom Amt also ich sozusagen auch. Jetzt meint sie aber dass das Geld abgezogen wird aber ich glaub es nicht.
Weiss einer ob bei meiner Mutter Geld abgezogen wird weil ich arbeiten gehe?
Danke!
5 Antworten
Ja - selbstverständlich wird - auch wenn Du erst 16 bist - ein Teil Deines Einkommens auf Deine Leistungen ( Deinen Bedarf ) nach SGB II angerechnet.
Die ersten 100 Euro Deines Einkommens sind anrechnungsfrei. Vom Einkommen darüber hinaus kannst Du weitere 20 % anrechnungsfrei behalten - bedeutet rechnerisch, dass Du maximal 170 Euro behalten kannst und somit bis zu 280 Euro Deines Einkommens auf Deinen Bedarf angerechnet werden, die Du dann an Deine Mutter weiterleiten müsstest.
Aber mal eine Gegenfrage - übst Du diesen Job jetzt nur während der Ferien aus - sprich 4 Wochen? Welchen Stundenlohn bekommst Du?
Die Beschäftigungsaufnahme muss vorher beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden und ja, dein Einkommen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll dann auf deinen Bedarf angerechnet und eine Leistungen dementsprechend gekürzt oder sogar ganz eingestellt.
Du müsstest dann deine gekürzten Leistungen mit deinem Einkommen selber an deine Mutter zahlen, im Endeffekt blieben dir dann nur deine Freibeträge.
Bei 450 € Brutto = Netto wären das 170 € Freibetrag und 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, dass würde deiner Mutter dann zusätzlich von deinen Leistungen abgezogen.
Gehst du weiterhin zur Schule, dann wäre ein Ferienjob anzuraten, dazu gibst du im Internet mal ein ,, ALG - 2 Ferienjob ", da kannst du nämlich in den Ferien pro Jahr in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deine Leistungen verdienen.
Du bekommst deine 450 € von der Bäckerei! Deine Mutter bekommt weniger für dich, weil du dich ja zum Teil selbst versorgen kannst. Du hast einen Freibetrag von 100 €, von dem über einem Verdienst von 100 € hinausgehenden Betrag 20 %. Der darüber hinausgehende Betrag wären bei dir 350 € und hiervon 20 % sind 70 €. Dein Gesamtfreibetrag beträgt als 170 €. 280 € von deinem Verdienst werden also angerechnet. Diesen Betrag, den deine Mutter dann weniger bekommt, solltest du ihr dann ersetzen.
Das Jobcenter zieht Dir von Deinem Verdienst nichts ab. Allerdings wird Deine Mutter weniger für Dich bekommen, da Du einen Teil Deiner Kosten selbst tragen kannst.
Den Job müsst Ihr natürlcih melden, sonst kannst Du eine Strafe bekommen.
Der Betrieb weiß ja nicht, dass Ihr Geld vom Jobcenter bekommt. Das müsst Ihr schon selbst machen.
Es ist Deine bzw. die Aufgabe Deiner Mutter dieses Einkommen zu melden - ansonsten stünde Sozialleistungsbetrug im Raum.
Ansonsten - Dein Arbeitgeber meldet Dein Einkommen dem Finanzamt und darüber kann das JC jederzeit die entsprechende Auskunft bekommen / abfragen - nur bekommt es eine solche Information über das FA - dann ist es zu spät.
Du hast schon angefangen zu arbeiten, dann müsst Ihr das schnellstens nachholen, also am besten gleich am Montag.
Ja deine Mutter bekommt dann weniger Geld für dich. 100 Euro hast du frei, der Rest wird zu 80% angerechnet. Das einkommen muss man selber beim Jobcenter angeben.
Müssen wir das Melden oder macht das der Betrieb?