Wie viel Geld kürzt das Jobcenter?

4 Antworten

Wie alt bist du denn, um was für eine Tätigkeit handelt es sich im Krankenhaus, ist das etwas freiwilliges oder ein normaler Job wie dein 450 € Job, was zahlt der Vater dann noch für Unterhalt für dich, wohnst du mit Mutter und Bruder alleine und was muss deine Mutter an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete zahlen im Monat zahlen ?

Deine Mutter bekommt ja unter 25 wegen deinem Abi ja min.noch Kindergeld von derzeit 204 € für dich, was im Regelfall ja auch dein Einkommen ist, solange du zur Deckung deines eigenen Bedarfs darauf angewiesen bist.

Dein Bedarf würde dann derzeit ab 18 und unter 25 bei min.345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen + dein KDU - Kopfanteil, der berechnet sich aus der gesamten KDU - geteilt durch die Personen im Haushalt.

Auf Erwerbseinkommen kannst du ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen, dass wären vom Bruttoeinkommen erst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto = Netto wären das dann 170 € Freibetrag und die würden dann theoretisch von den 450 € abgezogen und ergeben dann im Regelfall 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu kämen dann die anderen Einkommen.

Würde das gesamte anrechenbare Einkommen höher als dein Bedarf sein, dann würdest du normalerweise aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus sein und müsstest ihr dann entsprechend selber Geld aus deinem Einkommen zahlen.

xAthletics schrieb:

meine Mutter lebt vom Staat

Und du von deiner Mutter? Und dein Bruder auch? Dann lebt ihr alle drei vom Staat.

Dieser rechnet zunächst euren Gesamt-Bedarf aus:

Davon abgezogen wird dann euer Einkommen. Das können sein:

  • Erwerbseinkommen (dein Minijob)
  • Ausbildungsvergütung
  • Renten (auch Verletztengeld, Verletztenrente usw.)
  • Kindergeld
  • Kindesunterhalt

Diese Einkommen werden zunächst bereinigt um § 11b Absetzbeträge, und der Rest wird vom zuvor ausgerechneten Bedarf abgezogen.

Gehalt vom Minijob und Ausbildungsvergütung werden um 100,- pauschal beeinigt, was übrig bleibt nochmal um 20 Prozent. Kindergeld, Unterhalt und Renten meist zusammen um 30,- Versicherungspauschale.

Wenn du aber mit Minijob-Gehalt, Ausbildungsvergütung, Unterhalt vom Vater und Kindergeld genug verdienst, um kein ALG II mehr zu benötigen, bist du kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter mehr. Siehe SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3.

Das hängt auch von der Höhe deiner Warmmiete ab.

Ab dann ist es egal, wieviel du verdienst. Ab dann hat dein Einkommen keinen Einfluss mehr auf die Höhe des ALG II von Mutter und Bruder. Ausnahme: Die Vermutung in Absatz 5 SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit, die man aber zu widerlegen versuchen kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
Eltern sind getrennt.

Wieviel Unterhalt bezahlt Dein Vater?

xAthletics 
Fragesteller
 23.07.2020, 19:14

Keine Ahnung. Ist das relevant?

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wilees  23.07.2020, 19:22
@xAthletics

Natürlich ist das relevant - sonst würde ich nicht fragen. Unterhalt + Aufwandsentschädigung + Einkommen aus Minijob ..... bist Du dann überhaupt nochMitglied der BG.

Wie alt bist Du?

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Wie viel kürzt das Jobcenter?

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