Muss man Minijob beim Jobcenter melden?

14 Antworten

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Mensch Frankfurter;

da für einen Minijob natürlich eine Meldung zur Sozialversicherung erstattet wird und einmal im Monat der Datenbestand der Deutschen Rentenversicherung mit dem Datenbestand der Sozialleistungsträger (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter usw.) abgeglichen wird, fällt das zeitnah auf.

Die Konsequenz: Ermittlungsverfahren nach § 263 StGB und damit Ärger ohne Ende. Und das ist auch gut so !

Natürlich muss man das dem JC melden. Denn jegliches Einkommen ist anzugeben und wird hinzu gerechnet.

Meldet man das nicht und das JC bekommt davon Kenntnis, dann hat das eine
100%ige Sperre zur Folge und  eine Anzeige wegen Betruges. Zudem muss man bereits erhaltene Leistungen zurück zahlen.


FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 07.09.2017, 06:26

Woher weißt du von der 100%igen Sperre? Arbeitest du da etwa?

Kandahar  07.09.2017, 06:27
@FRANKFURTLIVEDE

Um das zu wissen, muss man nicht da arbeiten. Das kann man nachlesen. Auch du!

FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 07.09.2017, 06:27
@FRANKFURTLIVEDE

Und was bedeutet 100%ige Sperrung? Zeitbegrenzte Sperre der Leistung oder eine "lebenslange" JC-Sperrung? Eher nur 3 Monate oder?

Kandahar  07.09.2017, 06:28
@FRANKFURTLIVEDE

Du wirst dauerhaft gesperrt. Keine Leistungen mehr, keine Versicherungen mehr, keine Mietzahlungen mehr. Nichts!

FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 07.09.2017, 06:49
@Kandahar

Was heißt denn dauerhaft? Für immer?

Einer der im Knast saß, darf doch auch wieder raus und zb Bier trinken, wenn er auf besoffen jemand getötet hat?! Dummes Beispiel, aber woher weißt du das alles?!

Das JC verlangt ja die Kontoauszüge der letzten 6 Monate für einen Weiterbewilligungsantrag.

Spätestens da fliegt es auf.

Und du bekommst ne Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen

FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 07.09.2017, 06:23

Aber die Kontoauszüge brauchen Sie ja, um zu sehen, wann mein gemeldetes Gehalt ein geht. Wenn ich die sonst abgebe, schwärze ich alles außer den Eingang, da die ja sonst sehen, wo ich was bestelle zb.

Maleficent666  07.09.2017, 06:24
@FRANKFURTLIVEDE

Das einzige auf was die schauen ist auch der Eingang. Die interesssiert nicht für was du dein Geld ausgibst.

FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 07.09.2017, 06:29
@Maleficent666

Aber warum sollten die die ganzen Ein- & Ausgänge sehen dürfen? Das doch gegen das Gesetz, Datenrecht, Bankgeheimnis was weiß ich, oder?

Maleficent666  07.09.2017, 06:31
@FRANKFURTLIVEDE

Nö sobald du Hilfe vom Staat bekommst hast du dich nackig zu machen.

Da gibts keine Geheimnisse mehr.

herzilein35  07.09.2017, 06:43

Wieviel das JC für den Weiterbewilligungsantrag verlangt ist nicht eindeutig festgelegt. Beim Erstantrag sind es überall 6 Monate, bei der Weiterbewillig kann es von 1-6Monate unterschiedlich sein. Je nach Jobcenter. Ich brauche z.B. nur einen.

Maleficent666  07.09.2017, 06:47
@herzilein35

Von meinen ehemaligen Klienten haben alle von den letzten 6 Monaten vorlegen müssen.

FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 07.09.2017, 06:53
@Maleficent666

Das JC kann also rechtlich gesehen ungeschwärzte Kontoauszüge fordern, heißt wenn ich bei "heiße Omis ab 80" ein Abo habe, können die den Verwendungszweck sehen und sehen das ich auf alte Omas stehe ja...?!

crazycatwoman  07.09.2017, 07:04
@FRANKFURTLIVEDE

klar, die haben dort auch nix besseres zu tun, als die kontoauszüge ihrer klienten nach "schlüpfrigen" abo's zu durchforsten. und wenn sie es sehen - gönn ihnen doch auch mal etwas zu lachen

FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 07.09.2017, 07:21
@crazycatwoman

Gut gesagt, ein Lachen würd' den Untermenschen echt gut tun... Dann such ich mir mal ein süßes Abo...aus Nächstenliebe...

crazycatwoman  07.09.2017, 07:28
@FRANKFURTLIVEDE

leute, die sich mit  ......🤔....... wie dir (ich glaube, ne ehrliche aussage würde als beleidigung gesperrt werden) als "untermenschen" zu bezeichnen, ist schon ziemlich dreist

Ri229  07.09.2017, 08:13
@FRANKFURTLIVEDE

Soll ich dir mal was sagen? Uns "Untermenschen" wird das Leben mit Menschen wie dir nicht gerade einfach gemacht. Uns interessiert es nicht die Bohne, wofür unsere Kunden ihr Geld ausgeben. Um das klarzustellen: Du darfst deine Kontoauszüge schwärzen, aber nur die nicht relevanten Dinge. Also Mietzahlungen und alle Arten von Zahlungseingängen darfst du nicht schwärzen. Solche Kontoauszüge werden schlichtweg nicht akzeptiert.

Ich habe vor allen meinen Kunden Respekt und behandel sie, wie ich gerne behandelt werden würde. Das ist für mich die beste Arbeitsweise und meine Kunden profitieren auch davon. Wenn ich aber so jemanden wie dich betreuen muss, was zum Glück nicht so häufig vorkommt, freue ich mich immer diebisch eine Rückforderung auf den Cent genau und die Gesetze ausreizend fertig zu machen und zusätzlich eine schöne dicke Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Ich weiß nicht, was du denkst wer du bist, dass du so über Menschen reden darfst, die du nicht näher kennst. Aber Leute wie du sollten sich defintiv Gedanken darüber machen, warum sie so sind wie sie sind.

FRANKFURTLIVEDE 
Fragesteller
 24.09.2017, 03:05
@Ri229

@Ri229 Das du alle deine Kunden so behandelst, wie du selbst auch behandelt werden willst, ist schon mal löblich. Ich weiß nicht in welcher Stadt oder welchem Dorf du arbeitest, aber ich habe durchweg nur schlechte Erfahrungen gemacht. Ich verstehe, die sind abgefuckt von der Kundenflut (wie sie es in einer Großstadt nun mal ist), trotzdem geht das nicht. Ihr habt korrekt zu sein, nicht umsonst ist man unterm Strich "Kunde" des JC's, nur die Mitarbeiter drehen den Spieß mal gerne um.

Das ist wie mit der Polizei, warum haben sich diese Menschen den Beruf ausgesucht? Um zu helfen? Um wirklich zu helfen? Oder aus 'nem anderen Grund?

Das Jobcenter bekommt eine weitere Beschäftigung automatisch durch den Datenabgleich bei der Rentenversicherung mit.

Wenn der Minijob nicht gemeldet worden ist, dann gibt das richtigen Ärger und womöglich massive Rückforderungen.

Das JC kann sich zB die Kontoauszüge zeigen lassen, dann fällt das auf. Nennt sich dann Sozialbetrug.

Dann wird man ja auch bei einem 450€ Job pauschal versichert und versteuert und das JC kann solche Daten abfragen. Auch dann ist das Sozialbetrug.

Das JC lässt sich dann Gelder zurück zahlen, auch deutlich über der Zeit des Betrugs hinaus.