Bringt mir der Minijob was?

4 Antworten

natürlich bringt der Minijob was, du bekommst Berufserfahrung und verdienst etwas Geld und entlastest damit Steuerzahler die so weniger für dich und deine Mutter aufkommen müssen.

https://www.nebenjob.de/ratgeber/3194-nebenverdienst-und-hartz-4

kurzgefasst, 100 euro darfst du verdienen, alles was darüber ist nur zu 20%

Zudem ist der Minijob innerhalb von 3 Tagen dem Jobcenter zu melden.

verreisterNutzer  27.10.2018, 03:17

Ich möchte ja unbesorgt meinen Nebenjob erledigen die 450€ Euro im Monat verdienen ohne dass irgendwas bei mir zu Hause abgezogen wird, Kindergeld, arbeitslosen Geld etc.

Leylakind  27.10.2018, 03:19
@verreisterNutzer

das wird aber nicht passieren solange du in der Bedarfsgemeinschaft bist. Verdienst du genug um deinen Unterhalt selbst zu finanzieren scheidest du aus der Bedarfsgemeinschaft aus und deine Mutter ist dann allein Bedarfsempfänger. Kindergeld bekommst du weiterhin da du ja vermutlich noch zur Schule gehst, Ausbildung machst oder ausbildungs suchend bist.

verreisterNutzer  27.10.2018, 03:21

Weiß jetzt nicht wen ich glauben soll, der andere Kommentar meinte da wirs nichts abgezogen

Leylakind  27.10.2018, 03:25
@verreisterNutzer

Tja, das kann ich dir auch nicht beantworten, wem du glauben sollst. Ich glaube dem was ich begründen kann. Das wären diverse Internetseiten über Hartz4 und Nebenjob/Hartz4 und Ferienjob etc.pp. Da steht alles ziemlich genau erklärt drin. Man kann natürlich aber auch Leuten glauben die keinerlei Quellen angeben. Das ist dir überlassen. Dem Jobcenter melden musst du einen Job so oder so wenn du in der Bedarfsgemeinschaft bist, du könntest also wenn du deinen Job anmeldest auch einfach deinen Sachbearbeiter fragen, der muss es am allerbesten wissen. https://www.hartz4hilfthartz4.de/ferienjob/

Leylakind  27.10.2018, 03:29
@Leylakind
Das bedeutet: Arbeitet ein Schüler neben der Schule in einem Café als Kellner und verdient damit etwa 200 Euro im Monat abseits der Ferien, so kann er von diesen 200 Euro den Freibetrag von 100 Euro behalten, zusätzlich werden von den restlichen 100 Euro 20 % anrechnungsfrei gelassen. Im Endeffekt bleiben von seinen 200 Euro Monatsgehalt also 120 Euro über, die der Schüler behalten darf. Die restlichen 80 Euro werden mit seinem Hartz-4-Satz verrechnet.
verreisterNutzer  27.10.2018, 04:30

heißt, ich erarbeite das ganze Geld und schade meiner Mutter ? Wer will da noch einen Minijob machen wenn mir im Monat 280 Euro abgezogen werden, was bringt mir die Arbeit, hab schon alles ausgerechnet was ich mit dem Geld machen werde, darf ich jetzt alles in die Tonne schmeißen, muss ich noch länger Sparen wow

Leylakind  27.10.2018, 05:43
@verreisterNutzer

Inwiefern schadest du ihr wenn du etwas zum Unterhalt der Familie beiträgst?

verreisterNutzer  27.10.2018, 06:26
@verreisterNutzer

können wa kurz machen ja ist ne frechheit, dass dort an das geld de rkinder gegangen wird. ist aber leider so und keine der im moment wählbaren partein hat vor dies zu ändern.

isomatte  27.10.2018, 07:11
@verreisterNutzer

Warum ist das denn eine Frechheit ?

Wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern leben würde, hätte es dann seinen Verdienst zu 100 % zur privaten Verfügung ?

verreisterNutzer  27.10.2018, 13:03
@isomatte

weil man hier in dem fall kinder für die armut von erwachsenen verantwortlich macht. wenn seine eltern nicht von alg2 abhängig wären könnte er ja schließlich alles behalten (sofern er nichts bei den eltern abgeben müsste/ sollte) und eigentlich ist die sippenhaft per gesetz untersagt aber ja wie immer gesetze kann man frei schnauze abändern

isomatte  28.10.2018, 04:28
@verreisterNutzer

Das ist doch Blödsinn, kein Kind wird bestraft, nur weil die Eltern und somit auch das Kind Leistungen vom Jobcenter beziehen, wenn das Kind selber Einkommen erzielt.

Du darfst hier nicht davon ausgehen das es gewiss dann Eltern geben wird die dem Kind ihr Einkommen lassen und kein Kostgeld verlangen, da müssen sich das die Eltern aber finanziell auch leisten können und das wäre die Ausnahme und nicht die Regel.

Man muss hier immer nur sehen das jeder der Einkommen erzielt in der Regel seinen Lebensunterhalt auch davon mit bestreiten muss und nicht zu 100 % zur freien Verfügung hat.

Warum sollte denn dann im Umkehrschluss ein Kind bestraft werden das den Eltern die nicht im Leistungsbezug sind ein Kostgeld zahlen muss und das Kind im ALG - 2 Bezug alles vom Einkommen ohne Anrechnung für sich hätte ?

verreisterNutzer  28.10.2018, 18:55
@isomatte

wenn wir von eltern ausgehen, die nicht im ALG bezug stehen, haben sie rechnerisch genügend einkommen um auf kostgeld zu verzichten. Ganz davon abgesehen gibt es im deutschen gesetz keinen § der kostgeld behandelt. d.h. es gitb für jugendliche deren eltern nicht im Bezug stehen keine abgabepflicht. Bei ALGII hingegen schon und hier ist sie gesetzlich vorgeschrieben womit ein kind / jugendlicher in sippenhaft genommen wird.

oftmals wird unter juristen gerne das schweizer zbg genommen als orientierungshilfe, dies schreibt eine abgabe von 15-30% als angemessen vor. selbst wenn wir diesen %-wert nehmen, kommt jeder jugendliche damit noch besser weg als mit algII bei den eltern.

somit wäre wohl auch klar bewiesen das eine 2 klassengesellschaft durch algII betrieben und verfestigt wird, in der einige halt mehr wert sind als andere

isomatte  29.10.2018, 08:48
@verreisterNutzer

Das ist und bleibt Blödsinn !

Nur weil die Eltern nicht im Leistungsbezug sind, bedeutet das noch lange nicht das sie es sich leisten können auf Kostgeld von den Kindern zu verzichten, wenn diese doch selber Einkommen erzielen.

Der Leistungsanspruch entfällt schon wenn man nur angenommen 1 € darüber liegt, wo können sich dann Eltern leisten auf Kostgeld zu verzichten ?

Natürlich gibt es keine Pflicht Kostgeld bei den Eltern abzugeben, es gibt aber auch keine Pflicht der Eltern dann ein Kind kostenfrei weiter bei sich wohnen zu lassen, dann kann der Hinweis auf das berühmte Loch gemacht werden, was der Zimmermann / Maurer gelassen hat.

Sicher gibt es keine Sippenhaften mehr, dass ist ja auch keine, weil das Kind mit seinem anrechenbaren Einkommen nur seinen eigenen und nicht den Bedarf der Familie decken muss und wie gesagt, immer schön daran denken, dass jeder der alleine wohnen würde, in der Regel dies auch nicht kostenlos kann und nichts anderes ist es bei der Anrechnung von Einkommen der Kinder im ALG - 2 Bezug.

verreisterNutzer  29.10.2018, 16:27
@isomatte

" es gibt aber auch keine Pflicht der Eltern dann ein Kind kostenfrei weiter bei sich wohnen zu lassen"

doch die gibt es bis zum abschluss der 1. ausbildung oder des 1. studiums, bzw wenn der spross nicht mehr zu hause wohnt, weil loch in mauer ^^ kommen dann unterhaltspflichten bis zum abschluss.

und mit der "rechnerischen" variante wollte ich nur andeuten, dass kein leustungsbezug schon als mittelstand gilt, die grenze ist da ja im prinzip genau 1€ und somit wird eine familie die über diesen einen euro verfügt gesetzlich als nicht bedürftig aka wohlhabend genug bewertet. (über die sinnigkeit dieser grenze brauchen wir nicht diskutieren ;-) ).

und ja du hast recht das kind bezieht alg2 mit, weil die eltern es beziehen. da gibt es keine auswahloption, wenn die eltern arm sind, wird es automatisch so laufen, dass das kind selbst wenn es arbeiten geht arm bleibt, bei der aktuellen gesetzlichen lage

isomatte  30.10.2018, 06:17
@verreisterNutzer

Es besteht zwar eine Unterhaltspflicht bis zum Abschluss einer Erstausbildung / Studium, vorausgesetzt die Eltern sind auch leistungsfähig, dass bedeutet aber noch lange nicht das die Eltern das Kind kostenlos bei sich wohnen lassen müssen bzw.überhaupt weiter bei sich wohnen lassen müssen, egal ob das Kind nun Einkommen erzielt oder nicht.

Dann würden sie bei Leistungsfähigkeit ggf.Barunterhalt zahlen müssen, aber auch hier käme es dann auf das eigene Einkommen / Vermögen des Kindes an, denn wenn das Kind seinen Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle mit seinem anrechenbaren Einkommen selber decken können, dann müssten die Eltern in der Regel auch keinen Unterhalt mehr ans Kind zahlen.

Der Unterhaltsanspruch für ein Azubi / Student der nicht mehr bei einem Elternteil lebt liegt derzeit bei 735 €, darauf wird die Netto Vergütung bis auf in der Regel 100 € für Aufwendungen wegen der Ausbildung angerechnet, dem Kind stünde dann das Kindergeld von derzeit min.194 € zu, wenn die Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen und das wird zu 100 % auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Wenn das Kind also um die 650 € Netto Vergütung bekommen würde, dann hätte es mit dem Kindergeld abzüglich dieser pauschalen 100 € mehr als ihm zustehen würde und die Eltern würden in der Regel nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sein.

Das Kind bliebe nicht arm wenn es selber genug Einkommen erzielen würde, weil das Kind selbst unter 25 aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus wäre, wenn es seinen eigenen Bedarf mit seinem anrechenbaren Einkommen decken könnte.

Was dann nach Zahlung eines Kostgeldes was Mietanteil, Stromkosten, Verpflegung usw.beinhalten würde übrig bliebe, hat das Kind für sich und kann sparen, eine Ausnahme bildet hier nur das Kindergeld.

Wenn die Eltern fürs Kind noch Kindergeld bekommen und das Kind dieses zur eigenen Bedarfsdeckung nicht bzw.nur noch teilweise benötigen würde, dann würde dies wieder zum Einkommen der Eltern und dementsprechend auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Am Ende bliebe dem Kind mit ausreichend eigenem Einkommen immer noch die Möglichkeit dann bei den Eltern auszuziehen.

softened  27.10.2018, 09:50

also soll das kind mit 17 ausziehen?

herzilein35  27.10.2018, 11:13
@softened

So war es von isomatte nicht gemeint. Wenn er ausziehen würde, kämen noch ganz andere Kosten auf ihn zu als jetzt. Daher ist es keine Frechheit. Weiterhin würde es auch noch abgezogen werden, wenn er alleine wohnen würde.

isomatte  28.10.2018, 04:31
@softened

Warum denn ausziehen, mit 18 wäre das natürlich ohne weiteres möglich, wenn man auf keine finanzielle Hilfe angewiesen wäre, aber da kommen dann ganz sicher höhere Ausgaben auf das Kind zu.

Bis 450€ wird dir nichts abgezogen, erst bei Beträgen darüber hinaus. Du selbst musst den nirgendwo anmelden, sondern dein Arbeitgeber.

verreisterNutzer  27.10.2018, 03:03

Wird das arbeitslosen Geld für meine Mutter abgerechnet?

Schilduin  27.10.2018, 03:08
@verreisterNutzer

Nein, nur von dem was du darüber hinaus verdienst, würde ein bestimmter Prozentsatz (80% wenn ich mich nicht irre) abgezogen werden, um davon das Arbeitslosengeld zu finanzieren.

verreisterNutzer  27.10.2018, 03:15

heißt ich kann unbesorgt arbeiten, im Monat 450€ Euro verdienen und bei mir zu Hause wird nichts abgezogen weder Kindergeld noch irgendwas von meiner Mutter?

verreisterNutzer  27.10.2018, 03:20

der andere Kommentar meinte, ich darf 100€ verdienen und alles darüber nur 20% und ich muss das Jobcenter bescheid geben dass ich einen Nebenjob mache.

herzilein35  27.10.2018, 11:17
@verreisterNutzer

Ja musst du und das sofort! Es hätte schon viel früher gemeldet werden müssen. Ja du darfst, falls du tatsächlich 450Euro ausbezahlt bekommst 170 Euro behalten und der Rest wird angerechnet. Wenn du weniger ausbezahlt bekommst bleibt trotzdem die Regel das die ersten 100Euro frei sind und dann noch bei dir 20% vom Rest.

herzilein35  27.10.2018, 11:14

Es wird sehr wohl angerechnet und der MiniJob ist dieser daher auch umgehend zu melden. Ansonsten zählt es unter Schwarzarbeit.

isomatte  28.10.2018, 04:36
@herzilein35

Nicht Schwarzarbeit, es sei denn der AG - würde ihn nicht anmelden, aber es würde ggf. als Betrug eingestuft und außer der Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Leistungen käme evtl.noch eine Abzeige dazu und das kann dann extra nochmal Geld kosten.

herzilein35  28.10.2018, 07:55
@isomatte

Habe es genauso gesagt

isomatte  29.10.2018, 07:45
@herzilein35

Hast du eben nicht, sonst hätte ich ja keinen Kommentar geschrieben.

Das nicht mitteilen einer Beschäftigung ist noch lange keine Schwarzarbeit, dass hast du aber in deinem Kommentar behauptet, um Schwarzarbeit handelt es sich dann, wenn der AG - seinen AN - nicht ordnungsgemäß anmeldet und der AN - sein Geld ohne Sozialabgaben / Steuern auf die Hand bekommt.

Hier würde zwar ein Betrug vorliegen und zumindest zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden müssen, dass hat aber wie gesagt mit Schwarzarbeit nichts zu tun.

(Das ist nur so ein Gedanke) also der Arbeitgeber muss ja irgendwo angeben, dass ich bei ihm arbeite und 450€ verdiene, was wenn er dort nur angibt, dass ich nur 100€ verdiene, jedoch trotzdem am Ende des Monats 450€ bekomme. Theoretisch könnte man so doch alles umgehen, das bei mir was abgezogen/angerechnet wird. (Wenn der Arbeitgeber das machen würde) Was hätte es für Konsequenzen?

herzilein35  27.10.2018, 16:05

Das wäre Betrug und wäre auch garnicht realisierbar. Du kommst ohne Meldung nicht rum und außerdem fordern sie regelmäßig vom Amt Kontoauszüge. Kannst dann froh sein, wenn du und deine Mutter dann nicht wegen Verdacht des Sozialbetruges angezeigt werdet. Wie schon erwähnt sind alle die bisher zu unrecht erhaltenen Leistungen zurück zuzahlen.

verreisterNutzer  27.10.2018, 17:05

Ja kommen die Kontoauszüge und da steht halt drin dass er mir 100€ überwiesen hat, wie wollen die denn das Bargeld kontrollieren

herzilein35  28.10.2018, 07:57
@verreisterNutzer

Warts ab bis du wegen Betruges dran bist, dein Chef und deine Mutter ebenfalls. Dann weißt du es wie sie dahinterkommen.

Das hätte deine Mutter schon vor Beschäftigungsaufnahme machen müssen, so wird es sehr wahrscheinlich zu einer Überzahlung gekommen sein und zumindest diese möchte das Jobcenter dann zurück haben, also schnell Mitteilung ans Jobcenter und nachweisen was du evtl.wann schon an Einkommen erhalten hast.

Ab deinem 15 Lebensjahr stehen dir auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto läge dein Freibetrag also bei 170 € und mehr würden dir von deinen 450 € in der Regel auch nicht bleiben, weil wenn du diese 450 € dann auch ohne Abzüge auf dein Konto ( Netto ) bekommst, dann zieht man deiner Mutter zusätzlich von deinem Bedarf 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen ab und diese musst du dann selber an deine Mutter zahlen.

Kindergeld und evtl.Unterhalt / Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt oder eine Waisenrente wäre auch als dein Einkommen auf deinen Bedarf anzurechnen, Kindergeld würde deine Mutter unabhängig von der Höhe des Einkommens weiter für dich bekommen, dass zumindest erst einmal solange du noch minderjährig bist, ab 18 müssen dann bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. Azubi oder weiterhin Schüler.

Also kämen dann zu den 280 € min.noch derzeit 194 € Kindergeld dazu, dann würde dein anrechenbares Einkommen bei min.um die 474 € liegen, würdest du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können, würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter auch als unter 25 jähriges Kind raus sein.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und dementsprechend mindernd auf ihren eigenen Bedarf angerechnet, hätte deine Mutter sonst weiter kein Einkommen, dann könnte sie vom Kindergeld min.30 € Versicherungspauschale absetzen.