FSJ und Nebenjob beim Bäcker (Verkäufer)?
Zurzrit mache ich ein FSJ ( Freiwilliges soziales jahr) und verdiene da ein bisschen Taschengeld (400 euro) und möchte demnächst auch einen minijob beim Bäcker machen (450 euro) d.h insgesamt ca. 850 euro. Nun wurde mir gesagt das das nicht geht,oder das mir dann irgendwie Geld abgezogen wird (ca. 300 euro wird mir abgezogen hat mein Chef gesagt). Wird mir das Geld vom Staat abgezogen? Oder krieg ich dann kein Kindergeld mehr ?(bin 17 jahre alt)
Und vorallem warum? Stimmt das überhaupt?
Sind ja zwei mal Taschengeld im Monat einmal 400 vom FSJ und 450 vom minijob.
5 Antworten
Über das freiwillige soziale Jahr bist du ja versichert. Einen Nebenjob auf 450 € Basis kannst du bei ordnungsgemäßer Anmeldung ausüben.
Moin
Neben dem FSJ kannst du einen Minijob machen. Allerdings musst du die zulässige Gesamtarbeitszeit beachten.
Der Minijob hat keinen Einfluss auf das FSJ Taschengeld. (oder meinst du etwas anderes?)
Auch das Kindergeld wird ganz normal gezahlt.
Allerdings unterschätzte nicht die Tätigkeit in der Kita, wenn es dir nur ums Geld geht, kannst du 400,- deutlich einfacher verdienen als mit einem Vollzeitjob in der Kita.
Dein Zuverdienst ist normalerweise kein Problem, musst nur auf deine wöchentliche Gesamtarbeitszeit achten, Kindergeld wird seit 01.01.2012 unabhängig vom Einkommen gezahlt, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft !
Beziehen deine Eltern z.B. ALG - 2 vom Jobcenter, dann würde sich das auf deinen Leistungsanspruch auswirken.
Wenn du ein Nebenjob machst bekommt man immer viel Geld abgezogen... leider.
Das gilt nur, wenn man vom Sozialgeld lebt.
Wieso sollte der Staat einem Geld geben, wenn man wenigstens teilweise, für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann?
Nun wurde mir gesagt das das nicht geht,oder das mir dann irgendwie Geld abgezogen wird (ca. 300 euro wird mir abgezogen hat mein Chef gesagt). Wird mir das Geld vom Staat abgezogen?
Das geht schon - nur solltest du drauf achten, daß beim 450-Euro-Minijob die 2% Pauschalsteuer vom Arbeitgeber für dich entrichtet werden, dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-))
Abgezogen wird dir dann nur die 3,6% vom Bruttolohn für die Rentenversicherungspflicht - ausser du stellst einen Befreiungsantrag von dieser Rentenversich.pflicht beim Arbeitgeber vom Minijob!
Oder krieg ich dann kein Kindergeld mehr ?(bin 17 jahre alt)
Bis zur Volljährigkeit (18. Lj.) haben deine Eltern immer Kindergeldanspruch, egal was du gerade machst ;-))
Beim FSJ besteht bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch für die Eltern, auch wenn du nebenher dazuverdienst ;-) Die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden nämlich bereits in 2012 ganz abgeschafft!