Minijob und Hartz4?

4 Antworten

Deinen Lohn darfst Du grundsätzlich komplett behalten - es ist ja Dein Geld.

Allerdings rechnet das Jobcenter einen Teil davon auf Dein ALG 2 bzw. auf Eure Bedarfsgemeinschaft an.

In diesem Fall werden 280 €, was einem Minijobverdienst von 450 € entspricht angerechnet; mutmaßlich wird nach 6 Monaten eine "Endabrechnung" erstellt.

Bei 300 € - 350 € Minjobverdienst wären 160 € - 200 € davon auf das ALG 2 anzurechnen.

Du kannst gegen den entsprechenden Bescheid Widerspruch einlegen.

Wenn das Jobcenter volle 450,- € veranschlagt und angerechnet hat, so ist der Bescheid fehlerhaft, wenn das tatsächliche Entgelt geringer ist.

Deinen Lohn bekommst Du ja vom Arbeitgeber auf dein Konto, demnach kannst Du diesen auch behalten, nur wird dir dein Einkommen nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und ggf. weiteren ( bei mehr als 400 € Brutto im Monat ) absetzbar erhöhten und nachweisbaren berufsbedingen Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten auf den Bedarf angerechnet.

Wenn das Jobcenter also ein fiktives Einkommen von 450 € Brutto angenommen hat, dass tatsächliche Einkommen aber geringer ausfällt, dann steht euch bzw. dir eine Nachzahlung zu.

Ich weiß ja nicht was der Bescheid besagt, den Du vom Jobcenter wegen der Anrechnung von 280 € bekommen hast, also ob Du deine Einkommensnachweise monatlich einreichen sollst und den Zufluss ( Zuflussprinzip ) des Einkommens, oder erst nach z.B. diesen 3 Monaten, weil das Jobcenter zunächst von monatlich 450 € Brutto ausgegangen ist.

Bist Du dir nicht sicher, dann würde ich dem Jobcenter gleich nachweisen was Du verdient hast und wann Du den Lohn auf deinem Konto hattest, also mit Kontoauszug in Kopie.

Dann wird dir das Jobcenter ja einen Bescheid schicken und dann wirst Du sehen wann sie es nachzahlen und wann sie in Zukunft immer Nachweise von dir möchten.

Bei 450 € Brutto stehen dir 170 € an Freibetrag zu, die das Jobcenter erst einmal berücksichtigt hat, wenn Du aber nur 300 € Brutto = Netto verdient und bekommen hast, dann stünden dir nur 140 € oder bei 350 € Brutto = Netto nur 150 €, demnach läge dann der anrechenbare Teil bei 160 € bzw. 200 € und Du bekommst dann den Differenzbetrag nachgezahlt.

Behalten - ja, aber nicht alles wie "Taschengeld" verdaddeln, sondern du musst einen Teil davon für deinen eigenen Lebensunterhalt benutzen.
Sowie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt sein Essen, Trinken, Kleidung, Miete, Strom,... bezahlt.

Du musst also von deinem Lohn deinen Teil zur Haushaltskasse beitragen => die 280€ und der Rest ist zur freien Verfügung für dich.