Weiterbewilligungsantrag Hartz4: Gehört meine Mutter, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, trotzdem zum Haushalt, obwohl ich über 26 Jahre alt bin?

6 Antworten

Wenn Du klar belegen kannst, dass Ihr beiden getrennt wirtschaftet, trägst Du Deine Mutter im Feld "Haushalt" zwar ein, aber im Feld "BG" führst Du sie nicht mit auf. 

"Haushalt" bedeutet hier nur, dass Ihr beiden gemeinnsam zwar in einer Wohnung ohne konkrete räumliche Trennungsmöglichkeit wohnt , und " BG " ist die Frage, ob Deine Mutter für Dich noch einstandspflichtig ist. Das ist sie ab Vollendung Deines 25. Lebensjahres aber nicht mehr finanziell. 

Sollte sie jedoch selbst auch im Bezug von ALG II stehen, müsste dann ggf.  zusätzlich noch das Formular für die "Kosten der Unterkunft" in möglicher Anteilssplittung ausgefüllt werden. 

Nachtrag :

Besser die Frage nach "Haushalt" erst mal auslassen und besser bei der persönlichen Antragsabgabe kurz mit der Sachbearbeitung im Jobcenter abklären .

herzilein35  15.11.2017, 14:50

Deine Mutter im Feld "Haushalt" zwar ein, aber im Feld "BG" führst Du sie nicht mit auf.

Das ist falsch

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Parhalia2  15.11.2017, 15:24
@herzilein35

Der "Haushalt" umfasst in dieser Frage doch nur die Angabe, wer miteinander in einer Wohnung zusammen lebt. ( eine in sich abgeschlossene und räumlich organisierte Wohnung ist ein "Haushalt" ) 

Wenn 2 Menschen ( oder mehr ) in einer WHG mit einem einzigen Bad und Küche in besagter WHG selbst wohnen, ist es m.E. ein "Haushalt". 

( hat ja ansonsten noch nichts mit der Deklinnation einer "BG" zu tun )

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Natürlich gehört sie dazu, wenn du bei ihr wohnst.

Nein da musst du nichts ausfüllen oder pflegst du sie. Du füllst nur was aus, wenn sich Änderungen zum Erstantrag ergeben haben. Ansonsten nur Unterschrift und Datum drunter, Kontoauszüge in Kopie nicht vergessen und ab die Post.


Parhalia2  15.11.2017, 15:38

Hier musst Du in Deinen Verallgemeinerungen etwas sehr vorsichtig sein, wenn er / sie als fragestellende Personn nicht WÄHREND eines laufenden Bewilligungsabschiittes das 25. vollendete Lebensjahr überschritt, oder / und bzgl. in der Frage nach Veränderungen die Mutter in die eigens angemietete WHG aufnahm . 


Nachtrag : 


Hier wäre für Dich zum zum Thema online mal lesenswert, wie es sich dabei analog zu " Wohngemeinschaften "verhält. 

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herzilein35  15.11.2017, 16:40
@Parhalia2

Ich musste nie was angeben. Vermutlich weil beim Erstantrag die Erklärung meiner Eltern beilag das ich zwar kostenloses Wohnrecht habe aber sie mich in keinster Weise unterstützen und das schon mehrere Jahre

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Sie gehört zu deinem Haushalt,aber eben nicht zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),weil du ab deinem 25 Lebensjahr deine eigene BG - im Haushalt der Eltern bildest !

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/3-bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.htmlhttp://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/3-bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html

Es besteht unter bestimmten Umständen eine Vermutung dafür, dass
Verwandte oder Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft sich
gegenseitig unterstützen. Das bedeutet dann, dass ihr Einkommen und
Vermögen berücksichtigt wird. Dies gilt aber nur, wenn das Einkommen
oder Vermögen der verwandten oder verschwägerten
Haushaltsgemein­schaftsmitglieder dies erwarten lässt.

Wenn Du sie mit angibst, muss sie Dich unterstützen.

Warum nimmst Du keine eigene Wohnung?

sunny001987 
Fragesteller
 15.11.2017, 12:47

Das war eigentlich bisher garnicht der Fall, dass sie mich unterstützen musste (sie verdient auch wenig und das Jobcenter war auch garnicht an Ihren Verdienst interessiert, da ich über 25 bin) . Ich habe diese Frage gestellt, weil ich schon vergessen habe,  was ich bei der ersten Antragstellung geschrieben habe. Jetzt weiß ich es dank der Antworten hier wieder. Sie gehört zum Haushalt aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn ich dich persönlich anschreiben könnte, hätte ich dir erzählt warum ich zur Zeit keine eigene Wohnung nehmen kann/werde. Es hat schon seine Gründe. Nächstes Jahr werde ich aber umziehen, wenn es endlich geht.

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beangato  15.11.2017, 12:53
@sunny001987

Nun, die Gründe gehen mich eigentlich nichts an. Es hätte ja sein können, dass Du nur wegen "Mutterliebe" nicht ausziehst.

Im Übrigen freut es mich, dass ich Dir helfen konnte.

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