Zählt meine Freundin zur Bedarfsgemeinschaft?

Unaustauschbar  10.12.2021, 12:40

Seid ihr beide an derselben Adresse gemeldet, als Erstwohnsitz?

4 Antworten

Ja, Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens allerdings eine BG auf Probe = keine gegenseitige Einkommensanrechnung.

Danach seid Ihr eine 'normale' Bedarfsgemeinschaft und müßt finanziell füreinander einstehen.


Comp4ny  10.12.2021, 14:26
Ja, Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.

Nein sind sie nicht. Erzähle den Leuten doch nicht ständig diesen Unsinn.
Die Definition auf der Webseite der Arbeitsagentur sagt mit Fettgedruckten Worten schon WANN man eine BG bildet, das Gesetz ebenfalls. DAS WEIßT DU auch, willst aber drüber hinwegsehen.

Danach seid Ihr eine 'normale' Bedarfsgemeinschaft und müßt finanziell füreinander einstehen.

Genauso das... "müsst" ... einen Scheiß müssen sie tun wenn sie es nicht wollen. Jeder Anwalt oder Richter mit Kompetenz würde dich mit dem SGB II Gesetzbuch schlagen wenn du anfängst mit "müssen füreinander einstehen" um die Ecke kommst.

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Zählt meine Freundin zur Bedarfsgemeinschaft?

Nur wenn folgender Punkt erfüllt wird:

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft#:~:text=Lebt%20sie%20oder%20er%20mit%20anderen%20Menschen%20zusammen%20und%C2%A0%C3%BCbernehmen%20alle%C2%A0eine%20wechselseitige%20Verantwortung%20f%C3%BCreinander%2C

Diese Kernaussage musst du mit JA beantworten, dann würdet Ihr eine BG definitiv bilden. Die letzten 3 FETTGEDRUCKTEN WÖRTER, sind hier der Schlüssel ob man eine BG ist, oder nicht.

§ 7 Abs. 3a Nr. 1-4 SGB II

Einer dieser Punkte muss auf euch passen, mit Ausnahme Nr. 1 (dazu gleich mehr). Trifft das nicht zu, kann man euch in keine BG "zwingen".

Nr. 1 besagt - wird vermutet - (!)
Und genau hier ist das JC in der Beweispflicht euch o.g. Punkte nachweisen.
Erfüllt man auch nach dem Jahr hinaus keinen der genannten Punkte, so kann man der Vermutung widersprechen. Und im Gegensatz vieler Behauptungen ... es ist sehr einfach zu widersprechen.

Die ersten 12 Monate einer Partnerschaft gelten als Probezeit.

nach Ablauf dieser probezeit bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Möglicherweise kommt für Euch noch das Probejahr in Betracht.

Da wäre von Deiner Freundin lediglich die Hälfte der KdU an Dich zu zahlen.