2 brüder Bedarfsgemeinschaft?

1 Antwort

NEIN !

Das geht vom Gesetz her schon nicht, jeder bildet seine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), sie können max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bilden bzw.das Jobcenter könnte eine solche unterstellen, in einer solchen könnte einem bei Leistungsfähigkeit unterstellt werden das man sein Familienmitglied finanziell unterstützt.

Dieser Unterstellung einer HG - kann man aber fristgerecht, schriftlich und formlos widersprechen, also einfach angeben das es keine Unterstützung gibt.