Bilde ich mit meiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft?
wohne mit ihr seid 10 Monatem zsm. Beide 26. nicht verheiratet
3 Antworten
Bilde ich mit meiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft?
wohne mit ihr seid 10 Monatem zsm. Beide 26. nicht verheiratet
Eine BG bildet Ihr nur, wenn Ihr füreinander einsteht und gemeinsam Wirtschaftet. Tut Ihr das nicht, so darf euch das JC nicht in eine BG stecken. Dann wärt Ihr eine WG (Wohngemeinschaft).
Habt Ihr aber gemeinsame Verträge (ein (korrekter) Untermietvertrag ausgenommen) oder zb. ein Kind zusammen, so wird man zurecht als BG bezeichnet und ist als solches zu führen. Es gibt aber auch Ausnahmefälle wo zwar ein gemeinsames Kind vorhanden und man auch zusammen lebt, aber man keine BG ist. Aber ich denke das ist für euch erstmal irrelevant.
Grundsätzlich, so das Gesetz und die Definition, bilden nur die Personen eine BG (bzw. darf vermutet werden (Beweispflichtig!)), wenn man gemeinsam füreinander Sorge tragen möchte.
Ab dem 13 Monat des Zusammenlebens ja.
Aktuell solltet Ihr noch eine sog. Bedarfsgemeinschaft auf Probe sein.
Bald dann ohne "Probe".
Das Bundesverfassungsgericht hat 1992 und nochmals 2014 dahingehend geurteilt. Hier ist ua. das Urteil von 1992
Es gibt auch noch ein Urteil m.W.n. vom BSG, das auch besagte (oder normales SG), dass das gemeinsame Schlafen in einem Bett kein Beweis dafür ist, dass man füreinander einsteht oder wirtschaftlich zusammen haushält.
Das kann ich aus mehrjährigen Beziehungen bestätigen (ua. 5 Jahre), ohne eine BG gebildet zu haben. Es war damals eine 2-Zimmer Wohnung, das JC wusste dass wir zwar ein Paar waren, aber konnte nicht beweisen dass wir die BG erfüllen.
füreinander einsteht.
Ein Paar, welches Tisch und Bett teilt, ist eine Bedarfsgemeinschaft. Auch dann, wenn Dir das nicht gefällt :)
Ein Paar kann keine WG sein. Es sei denn, daß es kein Paar mehr ist.
Das du ganz offensichtlich sehr viel Ehrgeiz entwickelst um Ämter zu betrügen wissen die meisten hier……nur funktioniert das nicht grundsätzlich.
Auf der anderen Seite gehöre ich zu jenen die dir nicht jede Story abkaufen - die aktuelle gehört dazu.
Es gibt klare Regeln….seit 92 ist verdammt viel passiert. Verschone mich also mit alten Urteilen.
Ein Paar kann keine WG sein. Es sei denn, daß es kein Paar mehr ist.
Zum Glück sieht die Realität anders aus, als was du hier immer wieder für dich meinst zu behaupten.
Meine Realität beruht auf Praxis, Erfahrung und im Bekanntenkreis arbeitende Jobcenter Mitarbeiter.
Genau, es gibt klare Regeln, ein klares Gesetz und eine klare Definition auf der Webseite der Arbeitsagentur zum nachlesen.
Das alles, hat rein gar nichts mit Betrug zu tun, sondern mit faktischen Tatsachen. Wenn du nicht in der Lage bist zu verstehen was "füreinander einstehen" oder "gemeinsam" bedeutet, ändert es nichts an meiner Aussage, sondern liegt der Fehler bei dir.
Die Grundvoraussetzung bleibt, dass man einen wechselseitigen Wille füreinander der Sorge zu tragen bestehen MUSS, um eine BG zu bilden.
Ich muss da rein gar nichts manipulierte, verheimlichen oder sonst etwas um mit meinen Partnern eine WG zu bilden. Selbst bei meinen Eltern bin ich meine eigene BG und das Amt zahlt sogar noch Miete für das Zimmer.
Und das Urteil von 92 wurde vom Bundesverfassungsgericht sogar mehrfach bestätigt. Was das Bundesverfassungsgericht ist, muss ich dir wohl nicht erklären.
Dir steht es natürlich frei aktuellere Urteile zu meiner Aussage zu widerlegen.
Ich muss nichts belegen, es reicht aus das das JC in den Fällen regelmäßige Kontrollen durchführen darf und das Bedarfsgemeinschaften bestätigt werden.
Wenn du nicht in der Lage bist zu verstehen was "füreinander einstehen" oder "gemeinsam" bedeutet, ändert es nichts an meiner Aussage, sondern liegt der Fehler bei dir.
Das ist nur einverzweifelter Versuch versuchten Betrug zu rechtfertigen. Nochmal, ich glaube dir deine Story nicht….😁
In zwei Monaten darf das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, es sei denn ihr weißt getrennte Haushalte und Lebensführung nach.
...und darauffolgend eine WG, wenn man nicht gemeinsam Wirtschaftet und füreinander einsteht.