Gehört meine Mutter zur Bedarfsgemeinschaft?
Hallo!
Ich wollte grade ALG II beantragen, da mein ALG I nach meiner Weiterbildung bald ausläuft.
Nun wohne ich mit meiner Mutter zusammen (beide Hauptmieter), da meine alte WG aufgrund von Umzug meiner Mitbewohnerin ins Ausland aufgelöst wurde und ich mit 420 € im Monat (ALG I) nicht weit kam, was die Wohnungssuche betraf.
Nun soll ich eine Anlage ausfüllen, da ich eben mit meiner Mutter zusammenwohne, sie gehört aber eigentlich nicht zur 'Bedarfsgemeinschaft', da sie ja selber einen Job hat.
Ich beantrage auch nur ALG II, damit ich krankenversichert bin und eventuell Unterstützung bei einem Umzug in ein anderes Bundesland (mit besseren Jobchancen, hier auf dem Land ist NICHTS) erhalte..
Ich muss aber wahrscheinlich trotzdem jetzt alles ausfüllen, damit mein Antrag durch geht, oder? Auch wenn meine Mutter an sich keinen 'Bedarf' hat.
5 Antworten
Da ihr im selben Haushalt lebt gehört deine Mutter meines Wissens zur Bedarfsgemeinschaft, es sei denn du hast ein Kind.
Wenn Du unter 25 bist, gehört die Mutter mit zur Bedarfsgemeinschaft.
Wenn die Mutter "gut" verdient, wirst Du kein ALG 2 bekommen.
Nun wohne ich mit meiner Mutter zusammen (beide Hauptmieter)
Heißt DU und deine Mutter seid Hauptmieter?
Dann seid Ihr eine Haushaltsgemeinschaft da ein wechselseitiger Wille besteht (gemeinsamer Vertrag).
Ich beantrage auch nur ALG II, damit ich krankenversichert bin und eventuell Unterstützung bei einem Umzug in ein anderes Bundesland (mit besseren Jobchancen, hier auf dem Land ist NICHTS) erhalte..
Krankenversicherung ist nachvollziehbar.
Jedoch erhältst du keine Unterstützung bei einem Umzug im eigentlichen Sinne. Das JC kann dir höchsten Umzugsgeld für ein Umzugsunternehmen bezahlen sofern der Umzug notwendig ist.
Nun soll ich eine Anlage ausfüllen, da ich eben mit meiner Mutter zusammenwohne, sie gehört aber eigentlich nicht zur 'Bedarfsgemeinschaft', da sie ja selber einen Job hat.
Deine Mutter wird Teil der BG und ihr Einkommen wird angerechnet. Sprich es kann sogar sein, wenn sie zu viel verdient, dass du keinen Anspruch auf ALG II hast.
Anders wäre es gewesen, wenn du der Untermieter von deiner Mutter bist. Aber dadurch dass Ihr beide einen gemeinsamen Vertrag habt, fällt das nun weg.
Wenn deine Mutter gut verdient wirst du gar nichts bekommen denn solange ihr zusammen wohnt werdet ihr auch zusammen berechnet...evtl wohngeld,Wohngeld, war es dann vermutlich aber auch
na die wird auch deine mutter übernehmen müssen wenn sie genug hat
Ja Du musst alles ausfüllen
Mir geht es wie gesagt auch hauptsächlich um die Versicherung, also ist das dann wohl so.. :D