Ü25 ALG II Anrechnung?
Hallo Forum,
ich bekomme ab nächste Woche Krankengeld welches leider unter den ALG II Satz liegt. Ich glaube das ich einen Antrag auf ALG II stellen muss. Wir leben zu dritt. Frau, Sohn 28J und ich. Unser Sohn zahlt uns monatlich 234 Euro auf das Konto mit dem Vermerk :"Anteil der Miete". Jetzt habe ich gelesen das alle "Hausbewohner" ihre Kontoauszüge vorlegen müssen. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe gehört er , da er ja beruftätig ist, nicht zur Bedarfsgemeinschaft ABER Hausgemeinschaft?!. Muss ich meinen Sohn jetzt wirklich zwingen die Kontoauszüge vorzulegen/mir auszuhändigen.
Vielen Dank für's lesen und allen einen schönen Dienstag
3 Antworten
Er gehört altersbedingt nicht mehr zu Eurer Bedarfsgemeinschaft, und somit müssen seine Kontoauszüge m.M.n. dem Jobcenter nicht vorgelegt werden.
Dein Sohn ist über 25 und würde auch ohne genug Einkommen seine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft in eurem Haushalt bilden und müsste bei Bedarf einen eigenen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen.
Wenn er also mit seinem Einkommen auskommt und keinen eigenen Antrag stellt, dann muss er auch keine Nachweise erbringen.
Ein Kind ist im SGB - ll den Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Was verdient der Sohn denn Brutto und Netto, was muss insgesamt an Warmmiete gezahlt werden, was bekommst Du an Krankengeld und hat deine Frau auch Einkommen, wenn ja welches und in welcher Höhe ?
Dein Sohn wird nichts vorlegen müssen, aber natürlich seinen Teil der Miete beisteuern, was auch beachtet wird.