Ü25 ALG II Anrechnung?

3 Antworten

Er gehört altersbedingt nicht mehr zu Eurer Bedarfsgemeinschaft, und somit müssen seine Kontoauszüge m.M.n. dem Jobcenter nicht vorgelegt werden.

Dein Sohn ist über 25 und würde auch ohne genug Einkommen seine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft in eurem Haushalt bilden und müsste bei Bedarf einen eigenen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen.

Wenn er also mit seinem Einkommen auskommt und keinen eigenen Antrag stellt, dann muss er auch keine Nachweise erbringen.

Ein Kind ist im SGB - ll den Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Was verdient der Sohn denn Brutto und Netto, was muss insgesamt an Warmmiete gezahlt werden, was bekommst Du an Krankengeld und hat deine Frau auch Einkommen, wenn ja welches und in welcher Höhe ?

Dein Sohn wird nichts vorlegen müssen, aber natürlich seinen Teil der Miete beisteuern, was auch beachtet wird.