Bewilligungszeitraum & geforderte Unterlagen ALG II?

7 Antworten

Was "alles" zulässig ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Unterlagen nicht beurteilen.

Auf jeden Fall gilt: Wenn Unterlagen nachgefordert werden, waren sie nicht vollständig oder liegen nicht vollständig vor. Es ist in Deinem eigenen Interesse, die Unterlagen, auch Kontoauszüge über 6 Monate (die Anforderung ist in jedem Fall zulässig), unverzüglich einzureichen. Machst Du das nicht, schadest Du Dir nur selbst.

Fühlst Du Dich unkorrekt behandelt, mach einen Termin beim Jobcenter und lass Dir Deine Situation erklären oder geh mit Deinen Unterlagen zu einer Beratungsstelle für H4-Empfänger.

MMn waren alle Unterlagen vollständig. Monate

Nachweise der Unterhaltszahlungen des Kindsvaters, Nachweise Miet zahlung, Kontoauszüge über 3Monate waren beim WBA dabei.

Zappzappzapp  13.08.2019, 11:48

Deine Meinung ist in so einem Fall unerheblich. Wenn Unterlagen nachgefordert werden, waren sie nicht vollständig oder liegen nicht vollständig vor.

Es ist in Deinem eigenen Interesse, die Unterlagen, auch Kontoauszüge über 6 Monate, unverzüglich einzureichen. Machst Du das nicht, schadest Du Dir nur selbst.

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2 Dinge... Punkt 1

Pauschalmiete

NIEMALS ... unter GAR KEINEN UMSTÄNDEN ...das Wort "Pauschal" verwenden, Beantragen etc. NEVER EVER. Denn beantragst du einmal einen Pauschal-Betrag (zb. im Mietvertrag), dann wirst du auf allen anderen Kosten die diesen Betrag umfassen selber sitzen bleiben. Bspw. Pauschalmiete, Pauschale Nebenkosten ... findet hier eine Änderung statt, kannst du nicht zum JC rennen und sagen "Zahlt mal weil Erhöhung". Die werden dann zu recht sagen "Nö... sie haben ja nur Pauschal beantragt".

Daher Grundsätzlich: NIEMALS das Wort Pauschal verwenden oder verwenden lassen!

Kontoauszüge soll ich nun für 6 Monate vorlegen.

Je nach Jobcenter ist das mittlerweile normal. Manche wollen 3 Monate, andere wollen 6 Monate. Das JC Hildburghausen zb.

Der 2. Punkt ist:

Muss ich wirklich beim Folgeantrag zum 6Monatsbescheid 6Monate Kontoauszüge wieder beilegen etc. pp.?

Die von dir geschilderte Bearbeitungszeit ist natürlich nicht "normal", liegt aber meist daran weil Unklarheiten oder Unterlagen fehlen.
Ein WBA sollte immer ausgedruckt zuhause liegen, manche JC schicken diesen per Post VOR Ablauf zu, manchmal sogar bis zu 4 Wochen vorher. Die Bearbeitung dauert dann ca. 1-2 Wochen maximal wenn keine offenen Fragen sind.

Bzgl. der Frage NOCHMAL Kontoauszüge zu schicken bei einem WBA... ist nicht normal. Also scheint es hier Ungereimtheiten / Unklarheiten zu geben.

Ein Neuantrag bis zu 6 Wochen, so meine Erfahrung.

Man sollte aber auch immer Druck machen auf die richtige Art und Weise.

Wenn du unvollständige (oder nicht genau definierte) Angaben machst, musst du dich nicht wundern, wenn die Bearbeitung länger dauert.

Aber wenn du mit Kontoauszug deine "Mittellosigkeit" nachweist, kannst du auch Abschlagszahlungen VERLANGEN.

ja das ist alles zulässig. bring einfach deine unterlagen pünktlich zum sb und deine anträge werden zügiger bearbeitet. da du nicht der einzige auf der liste bist, stehen meist leute vor dir. solange du deine unterlagen nicht abgibst,wird auch nix bearbeitet.