Kontoauszüge für Jobcenter mit Casinogewinn?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Geldzufluß vor einem möglichen Leistungsbeginn (der ALG 2 - Antrag gilt grundsätzlich rückwirkend zum 01. des Antragsmonats) stattfand, dann gilt das Geld als Vermögen.

Den Gewinn habe ich direkt für die offene Rechnungen und meine Kreditraten ausgegeben)

"Verprassen" des Vermögens kann einer Leistungsbewilligung entgegenstehen - Deine Angaben klingen jedoch nicht danach.

Wichtig ist auch, über wieviel sog. Schonvermögen Du zum Zeitpunkt der Antragsstellung verfügtest. Wenn diese Grenze (altersabhängig) unterschritten wurde, kann normal nichts passieren.

Ja, es werden alle Einkommen berechnet die noch auf dem Konto sind.

Es zählt nur was noch da ist.

Ark23 
Fragesteller
 23.05.2021, 16:47

Den Gewinn habe ich direkt für die offene Rechnungen und meine Kreditraten ausgegeben)

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Wippich  23.05.2021, 16:49
@Ark23

Selbst wenn du es wieder verspielt hast, spielt keine Rolle weg ist weg.

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