ALG II: Was hat die Gutschrift mit mir zu tun?

5 Antworten

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Sicher bildest du spätestens ab der Vollendung des 25 Lebensjahres wohnhaft bei deinen Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und bekommst unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern Leistungen gezahlt.

Zu deinen Leistungen gehört aber außer dem Regelsatz für den Lebensunterhalt und ggf.zustehenden Mehrbedarf auch noch dein Kopfanteil von der gesamten Warmmiete.

Wenn dein Vater also die volle Miete zahlt bzw.vom Jobcenter bekommt, also auch deinen Kopfanteil oder du würdest diesen selber erhalten, an deinen Vater weiterleiten und er dann die volle Miete an den Vermieter überweisen, dann ist es durch diese Gutschrift und verringerte Miete für diesen 1 Monat zu einer Überzahlung der Wohnkosten gekommen.

Die Gutschrift muss also durch angenommen 3 Personen geteilt werden und diesen Betrag hättest du dann zu Unrecht erhalten und muss erstattet werden bzw.würde mit deinem Kopfanteil der Warmmiete verrechnet.

Ihr wohnt zu dritt in der Wohnung? Dann wird bei Dir ein Drittel der Miete angerechnet. Wenn es dann eine Gutschrift gab, wird auch hier ein Drittel auf Dich angerechnet.

1 Kann es nicht sein das das die Gutschrift vom Vermieter war ? Den die jahresnebenkostem bei einer Gutschrift müssen Dan ans Jobcenter bezahlt werden!

2 Wen du zb geld von deinem Stromanbieter zurückbekommen würdest musst du diese nicht dem Jobcenter bezahlen da strom ja im Regelsatz nicht enthalten ist sondern davon bezahlt wird!

Da ich über 25 bin bin ich doch eine eigene Bedarfsgemeinachaft oder?

Du bildest mindestens eine Haushaltsgemeinschaft mit deinen Eltern. das deine Eltern alleine die Miete tragen bzw. über deren ALG2 finanzieren ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dein Alter hat damit nichts zu tun. Wenn ihr zusammenlebt, seid ihr in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft. Alle Einkommen/Gutschriften werden dann gegengerechnet. Wenn du oder deine Eltern (warum auch immer) eine Gutschrift erhalten hast, wird euch was in den Bezügen abgezogen.


MKey66  11.09.2024, 21:25

Edit:

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MrWeisss 
Beitragsersteller
 25.02.2020, 21:31

Ich bin eine eigene Bedarfsgemeinschaft man was verstehst du daran nicht!!!!

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SlightlyAnnoyed  25.02.2020, 21:40
@MrWeisss

Scheinst du ja selber nicht zu wissen, da du in der Fragestellung selber fragst: „Da ich über 25 bin bin ich doch eine eigene Bedarfsgemeinachaft oder?“. - Nur weil du über 25 bist, bekommst du nicht deine eigene BG, da müssen schon spezielle Gründe vorliegen. Das weiss hier ja keiner. Frag halt deinen Sachbearbeiter...

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MKey66  11.09.2024, 21:18
@SlightlyAnnoyed

Doch, genau das heißt es.

Mit 25 bildet man eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Verwechsel nicht "Bedarfsgemeinschft" mit "Haushaltsgemeinschaft".

Das ist ein wesentlicher Unterschied. Da spielt natürlich das Alter eine große Rolle. Eben deshalb, weil man mit 25 Jahren keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit den Eltern bildet, sondern seine eigene Bedarfsgemeinschaft ist.

Und wenn die Eltern eine Gutschrift erhalten, kann denen das auch angerechnet werden. Das kann man aber nicht genau sagen, da es auch Freibeträge etc gibt und es käme auf den Einzelfall an.

Das hat aber mit dem Fragesteller nichts zu tun.

Ihm kann nichts abgezogen werden, das wäre rechtswidrig.

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MKey66  11.09.2024, 21:22
@SlightlyAnnoyed

Und warum sollte hier keiner die Gesetzlichen Regelungen wissen?

Weil du schreibst "Das weiß hier keiner".

Warum sollte das niemand wissen, nur weil du das nicht richtig weißt?

Versteh das nicht falsch, aber "Wissen" und "Vermuten" sind ebenfalls völlig verschiedene Dinge. Genau wie "Bedarfsgemeinschaft" und "Haushaltsgemeinschaft".

Und du schreibst auch "scheinbar weißt du das selber nicht".

Er weiß es doch! Und wollte, so wie ich es verstanden habe., aber nochmal im Allgemeinen wissen, dass er da auch nicht falsch liegt etc.

Es war keine richtige Frage aus reiner Unwissenheit, sondern offenbar nur um sicherzugehen.

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