E-Roller mieten mit ALG II?
Darf ich das? Von meinem PayPal Konto einen E-Roller mieten? Oder hat das Jobcenter da was dagegen?
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Du darfst Dir von Deinem Leistungsanteil zum Lebensunterhalt prinzipiell jede Beförderungsdienstleistung vom E-Scooter über Bus / Bahn bis Taxi oder gar Fliegzeug "leisten" .
Nur nicht vom Kostenanteil für die KDU ( Miete + Nebenkosten & Heizung ) .
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Was soll das Jobcenter denn dagegen haben?
Du darfst grundsätzlich Deinen Regelbedarf so ausgeben, wie Du möchtest. Solange Du davon leben kannst.
Das PayPal-Konto sollte dem Jobcenter bekannt sein.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Du mußt mit deinem Geld wirtschaften, sodaß du auskommst. Wenn dir das mit der Rollermiete gelingt, ist das ok.
Wenn du es dir leisten kannst! Das Amt zahlt kein Mehraufwand