Vermögensnachweis ALG 2 / fremdes Konto?
Hey Leute,
folgendes Problem:
Meine Mutter bezieht ALG 2 und wohnt bei mir mit im Haushalt (wir wirtschaften aber getrennt).
Das Geld geht aber auf mein Konto ein, da sie Schwierigkeiten hat ein eigenes Konto zu bekommen.
Das ist dem Jobcenter auch bekannt.
Ich persönlich habe nix mit dem Jobcenter zu tun und bin auch nicht in der BG.
Jetzt fordert das Jobcenter von meiner Mutter, die Kontoauszüge der letzten drei Monate an.
Meine Frage ist: Muss ich dem Jobcenter meine Kontoauszüge offenlegen ? Ich persönlich würde sagen nein, da es ja nicht ihr Konto ist.
6 Antworten
hmm, die Mutter muss ihr Einkommen und Ausgaben nachweisen, um Geld zu kriegen. Wenn das Geld von der Mutter auf ihr Konto geht muss sie somit Ihre Kontoauszüge vorlegen.
by the way : das darf so nicht sein. Normalerweise müsste die Bank das Geld, wenn es auf den Namen der Mutter überwiesen wird, zurück weisen. Denn der Gesetzgeber sagt dass Empfänger einer Überweisung auch der Kontoinhaber sein muss.
Jede Bank muss ein Basiskonto / Guthabenkonto für Jedermann anbieten. Vielleicht mal eine andere Bank fragen ?
ihr wirtschaftet also doch gemeinsam, da das geld auf dein konto geht. somit muss deine mutter kontoauszüge vorlegen, da ihr eine haushaltsgemeinschaft bildet.
Wenn deine Mutter kein Konto hat, dann können sie da auch nichts fordern.
Das Jobcenter vielleicht einfach noch mal an die Tatsache erinnern.
Von dir dürfen die da gar nichts fordern.
Ihr nutzt aber ein gemeinsames Konto, wie will denn das Jobcenter ohne Prüfung eines evtl. Einkommens deiner Mutter eine Bedürftigkeit feststellen ?
Seit 1995 hat jeder Bürger ein Recht auf ein Konto, zumindest auf ein Guthabenkonto, also selbst bei einer negativen Schufa.
Du schreibst deine Mutter hat Probleme ein Konto zu eröffnen ?
Dann soll sie sich eins online bei der Berliner Sparkasse eröffnen als guthabenkonto. Dieses wird nicht abgelehnt.