ALG 2 Abmeldung was geht der Grund dem Jobcenter an?
Hallo leute kurz zum Sachverhalt mein Mutter hat sich zum 04.09.2019 vom Jobcenter abgemeldet , der grund für die Abmeldung mein mutter hat zwei schlaganfälle erlitten und sie ist weder Psychisch noch körperlich nicht mehr ind er lage der aufforderungen vom Jobcenter nachzukommen
Bestätigung vom Jobcenter für die ABmeldung hat sie bekommen.
3 Tage nach der Abmeldungsbestätigung
bekommt sie ein schreiben drinnen steht folgendes Aufforderung zur mitwirkung
sie soll Angaben machen wie sie ihr lebensunterhalt ohne ALG " bestreiten möchte ,
mein mutter bekamm lächerliche 40 Euro vom Jobcenter und mit Sanktionen wurde sie belästigt sie wurde Psychisch belastet lieber verzichtet mein mutter auf 40 Euro alg 2 , 40 euro leistung und hat ruhe
Heute 20.09.2019 um 13.10 Ruft einer an und will stellungsnahme und kontoauszüge von 3 monate aber mein mutter ist abgemeldett das willem die nicht verstehen
10 Antworten
Von was lebt deine Mutter denn, wenn sie angeblich nur 40 € an Aufstockung bekommen hat und mit wem wohnt sie zusammen ?
Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen das nur eine so geringe Aufstockung gezahlt wurde, denn es muss dann ja anderes Einkommen vorhanden sein, mit den sie ihren Lebensunterhalt ja fast bestreiten kann und dann gibt es vorrangige Leistungen wie z.B. Wohngeld was beantragt werden könnte.
Sollte das tatsächlich so sein, dass sie nur 40 € als Aufstockung erhalten hat, dann ist die Frage nach dem bestreiten ihres Lebensunterhalts tatsächlich lächerlich, denn auf diese 40 € könnte man auch verzichten und das würde ich auch so dem Jobcenter mitteilen, also schriftlich.
Trotzdem wird sie sich dann auf eine Rückforderung dieser 40 € einstellen müssen, wenn sie sich zum 04.09.2019 aus dem Bezug abgemeldet hat, denn diese Abmeldung gilt dann ab 01.09.2019 und für diesen Monat hat sie Ende August ihre Aufstockung von 40 € erhalten.
Im SGB - ll gibt es keinen teilweisen Anspruch auf Leistungen, so wie es im SGB - lll ( ALG - 1 ) Bezug der Fall wäre.
Durch den freiwilligen Verzicht könnte es sogar passieren das sie über mehrere Monate Kontoauszüge vorlegen muss, denn dann werden sie meist misstrauisch, es könnte ja in den vergangenen Monat etwas an Einkommen ( z.B. ein Erbe ) zugeflossen sein und dann käme es zu weit höheren Rückforderungen und ggf.auch zur Anzeige wegen Betrug.
genau der Meinung stellungsnahme werde mein mutter nicht machen denn die haber immer genervt mit sanktionen einladungen das wissen die genau mei mom hat keine lotto gewonnen was die gerne auf dem kontoauszüge gerne sehen wollen
Stimmt zwar, aber die Jobcenter sind dazu berechtigt, bei solchen plötzlichen und dann ohne Begründung für den freiwilligen Verzicht zu prüfen ob nicht evtl. Einkommen der Grund für den Verzicht sind und deshalb ist man auch in solch einem Fall zur Mitwirkung verpflichtet.
Notfalls können dann sogar Nachweise über 6 und mehr Monate hinaus gefordert werden, um so zumindest den evtl.Zufluss von Einkommen auf dem Konto ausschließen zu können.
Wenn die Weiter machen werde ich Kontoauszüge senden , die wollen überprüfen , grund für die abmeldung mein mutter bekommt trotz 2 schlaganfälle einladungen die sie nicht wahrnehmen kann , und das führt zu sanktion sie hatte keine nerven mehr das hat sie bei der abmeldung auch geschrieben hatte es hochgeladet
unter folgendem link habe ich es hochgeladet https://www.gutefrage.net/frage/jobcenter-alg-2-abmeldung-warum-soll-sie-erklaeren-wie-sie-ohne-40-euro-leistung-leben-soll-liebe-40-euro-weniger-als-staendige-sanktionen-oder
Aufgrund der Angaben in der Frage vermute ich mal dass die Mutter Rente bezieht.
Nehme ich auch an, aber dann wäre doch ein Antrag auf Wohngeld vorrangig gewesen, denn ich nehme mal an das sie dann mehr als nur 40 € bekommen hätte.
ALG - 2 hätte sie auch nur dann bekommen wenn sie arbeitsfähig wäre, also min.für 3 Stunden täglich arbeiten könnte, bei Altersrente oder voller dauerhafter Erwerbsminderungsrente hätte sie auch keinen Anspruch auf ALG - 2.
Im letzteren Fall könnte sie dann max.Anspruch auf Sozialgeld haben, wenn in ihrem Haushalt bzw.in ihrer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.1 arbeitsfähige Person leben würde, die min.das 15 Lebensjahr vollendet haben müsste, denn erst ab da gilt man als arbeitsfähig und es würde bei Bedarf ALG - 2 geben unter 15 auch nur Sozialgeld.
Diese Angabe muss deine Mutter gegenüber dem Jobcenter nicht tätigen - da sie nicht leistungsrelevant ist. Sie könnten gerne für vorige Zeiträume zu denen sie noch Alg 2 bezog bestimmte Sachen nachträglich noch nachfragen - da das ja relevant sein könnte. (Wenn sie vermuten es wäre was verschwiegen worden, etc. Da sollte man dann den Forderungen auch nachkommen, damit keine Rückforderungen es gibt.)
Die Frage zum Lebensunterhalt hab ich so bisher nur bei Steuern gesehen - als meine Mutter nach Scheidung mal von Unterhalt und steuerfreiem Alg 2 aufstockend lebte, zwischendrin aber auch mal eine Zeitraum war in dem sie arbeitete - und daher dann Steuererklärung (um Rückzahlung zu bekommen). Da vermutete das Finanzamt dann dass zu andern Zeiträumen das Geld nich zum Leben gereicht hätte und man sollte dann erkären wovon man lebte (hier dann Alg 2), weil das sonst so nicht verpflichtend in der Steuererklärung anzugeben war. (Es muss nur Alg 1 bei den Steuern - wegen Progression und so - angegeben werden.)
Wenn beim Jobcenter gar keine Leistungen mehr beansprucht werden, dann geht es die aber überhaupt gar nix an, wovon man lebt. Man kann im Lotto gewonnen ahben, durch Verwandte versorgt werden .. oder obdachlos auf der Straße hocken. Das hat mit deren Leistungen nix zu tun.
Deine Mutter sollte sich auf jeden Fall - um nicht ohne Geld dazustehen (irgendwas steht ihr auf jeden Fall zu) beraten lassen, welche Leistungen jetzt in Anspruch zu nehmen sind. (Sozialhilfe, Frührente oder sonstwas.)
Könnte natürlich sein dass die von den vorigen 3 Monaten die Kontoauszüge haben wollen. Und vermuten sie hätte im Lotto gewonnen und lebt davon und hätte es vielleicht schon vor paar Wochen gewonnen (und da keinen Anspruch mehr gehabt) - um da Geld zurückzufordern.
Lotto hat sie nicht gewonnen die wollen es trotzdem forschen aber mein mom hatte die nase voll von dehnen wie oben beschrieben standig einladungen trotz schlaganfall
Dann soll sie sich einen suchen der ihr den Papierkram macht (falls du es kannst hilf du ihr wenn nicht sucht euch Hilfe) und am besten für den ganzen Zeitraum in dem sie Leistungen bezog alle Unterlagen vorlegen. Dann sehen die ja dass nix war und müssen Ruhe geben.
Schlimmstenfalls wird für die 3 verlangen Monate das Geld was sie vom Jobcenter bekam (halt 3x40 Euro wenn sie nur 40 bekam) zurückgefordert.
Kontoauszüge was die wollen von denn letzten drei monaten werde ıch senden damit sie sehen das mein mom kein lotto gewonnen hat
Sehr geehrte Damen und Herren,
weil ich ja keine Leistungen mehr beziehen werde, geht es sie nichts an warum nicht.
Im Übrigen bekam ich nur 40 € Aufstockung und da kann ich drauf verzichten und muss mir auch keine unnötigen Sanktionen gefallen lassen.
Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen. Euch sollte nur klar sein, falls sie wieder Geld beantragt, wollen die dann alle Vermögenswerte genau wissen.
Acuch wenn man hier sagen möchte: Das geht das JC Nichts an: Die Rechtslage ist Anders, und die sagt, es GEHT das JC was an.
Falls diene Mutter zB einen Lottogewinn gehabt hätte, müsste sie die Leistungen zB zurück zahlen.
Das WOLLEN die nicht nicht verstehen. Das DÜRFEN die nicht verstehen. Da JC hält sich an die Gesetze,
jeder ALG " empfänger weiß das mann alle änderungen in denn verhältnissen unverzüglich dem Jobcenter melden muss , hätte sie lotto gewonnen hätte ich es sofort gemeldet logisch , aber sie hat sich mit begründung abgemeldet obwohl eine begründung laut gesetz nicht notwendig ist
Ja und selbst wenn es mehr gewesen wäre, geht es das JC nichts an womit man anschließend sein Lebensunterhalt bestreitet. Wenn ich mich oder andere sich abmelden wollen, melden wir uns ab. Basta! Keiner ist gezwungen von Hartz4 zu leben und sich drangsalieren zu lassen. Wir leben nicht im Sklavenhandel.