Ja das könnte der Fuß von einem Holzschlitten im Schnee sein
Nein du brauchst beim Jobcenter eine Krankschreibung. Anrufen kannst bzw solltest du natürlich trotzdem
Das ist fast in jedem Beruf so
Ich bin froh wenn ich nach meiner Ausbildung Bürgergeld nach über 14 Jahren den Rücken kehren kann. Möchte niemals wieder arbeitslos werden.
Die arbeiten ja auch!
Nein das ist nicht peinlich!
Nichts
Ja sie liefern auch selber mit eigenen Fahrzeugen aus oder greifen eben auf andere Paketzusteller zurück
Nein bekommt man nicht
Ja klar. Meine Ausbildung ist 50 km entfernt. 20 km ist garnichts
Ja und so sprechen Jugendliche nun mal. Das ist kein Mobbing. Ich habe dir gestern schon einmal gesagt, informiere dich mal darüber.
Was soll passieren? Nichts oder darfst du garnichts mehr alleine entscheiden. Deinem Betreuer kann das ganze rechtlich egal sein. Das ist eine Sache zwischen dir und deinem Arzt.
Wieso hast du eigentlich einen gesetzlichen Betreuer und für was? Was ist mit deinen Eltern? Normalerweise werden, wenn möglich, die nächsten Angehörigen zum gesetzlichen Betreuer.
Das Geld vom Jobcenter ist Bürgergeld!
Wenn dein ALG1 nicht ausreicht, kann zusätzlich eine Aufstockung beim Jobcenter beantragt werden. Was du ja offensichtlich bereits getan hast.
Das ist eine ganz normale Aussage und besagt nur, dass du dich endlich hinsetzen sollst. Mehr nicht das ist keineswegs Mobbing.
60 Tage ist gar nichts.
Bei mir war es so, dass ich sogar 64% Fehlzeiten hatte. In der Schule war ich auch nicht so gut. Wurde von der IHK trotzdem zugelassen.
Daher brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Dann hätte ich ihm klar gesagt, dass auch Jobcenter Kunden eine AU benötigen.
Wenn du aber unbedingt eine AU möchtest, hättest du meiner Meinung nach nicht sagen dürfen, dass es dir soweit gut geht und keine Probleme hast.
Nein hält es nicht und hat es auch noch nieh. Dazu müsste das Bürgergeld mindestens 800 Euro mehr sein um solch ein Unsinn zu behaupten.
Nein im Gegenteil!
Doch aber dies musst du extra beantragen. Automatisch wird da nichts bezahlt, die wollen ja Geld sparen.
Ich denke sowas wie eine Tagesklinik, wo Patienten morgens kommen, operiert oder anderweitig behandelt werden und nachmittags bzw am frühen Abend wieder entlassen werden.
Du darfst als Schüler unter 25 Jahren anrechnungsfrei bis 538 Euro dazuverdienen. Nein du fällst nicht aus der Bedarfsgemeinschaft.