Jobcenter Anhörung § 24?
Hey,
ich habe ein Brief erhalten worin steht, dass ich von meiner Betriebskostenabrechnung ein Guthaben von 40 Euro hatte vor einem Monat und ich habe komplett verscheckt, dass ich das dem Jobcenter sagen muss, da ich gleichzeitig stress mit dem Weiterbewilligungsantrag hatte, weil die iwie wieder alles wollten.
D.h, dass sie mir 40 Euro zuviel gezahlt haben diesen Monat und deswegen soll ich mich zu dem äußern, aber ich weiß ich was ich sagen soll.. Können die das nicht einfach im nächsten Monat dann anrechnen? Ich meine ich habe das Geld ja nie bekommen, das ging einfach in den nächsten Monat rein.
LG
6 Antworten
Hallo Nerdboy97,
erst einmal durchatmen. Die BEhörden sind immer schnell mit Vorurteilen, Anschuldigungen usw., aber selbst Gelder abzwacken und Sanktionieren usw. Ich liebe immer diese Doppelmoral^^
Erstens: Durchatmen und dazu stehen!
Zweitens: Du weißt bzw. solltest wissen, dass man das und jegliche Veränderung melden muss! Für die Zukunft weißt Du das!
Drittens: Gehe mit einem Beistand und "niemals" alleine zu Terminen
Viertens: Niemals etwas unterschreiben. Auch keine EGV (Eingliederungsvereinbarung)
Fünftens: Du sagst einfach wie es ist! Du hast es eben vergessen, es ist menschlich.
Es ist unabhängig, ob die das anrechnen oder nicht. Es geht hier darum, dass die Dir etwas unterstellen bzw. Du es nicht gemeldet hast. Daher auch die Anhörung.
Gehe hin, nehme eine Person mit, zeige Reue/Einsicht und bleibe höflich.
Viel Glück!
Du schreibst, dass du es versäumt hast, sofort einzureichen und dass sie es mit der nächsten Zahlung verrechnen sollen.
Da brauchst du kein Pamphlet schreiben.
Na die Wahrheit
Du kannst und musst dich nicht dazu äußern, machst du es nicht und das Jobcenter erhält bis zum gesetzten Termin keine Nachricht von dir, dann wird nach Aktenlage entschieden, so oder so ähnlich sollte dir das auch schriftlich mitgeteilt worden sein.
Ist eine BK - Gutschrift bzw. Guthaben nicht im Folgemonat nach dem Zufluss auf den Bedarf anrechenbar, egal ob verschuldet durch das Jobcenter oder dich, dann muss dieses Guthaben zwingend auf einen bzw. mehrere Monate verteilt angerechnet werden und zwar max. mit 10 % des maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt.
Bei einem Single z.B. liegt dieser Regelbedarf derzeit bei 432 €, würden also bei max. 10 % = 43,20 € ergeben, also kann man davon ausgehen, dass dir dann im Dezember diese 40 € vom Regelbedarf bzw. deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete abgezogen werden, da die Leistungen für November schon angewiesen sind und die laufenden Leistungen spätestens am 30.10.2020 auf dem Konto zur Verfügung stehen sollten und keine Anrechnung mehr möglich ist.
aber ich weiß ich was ich sagen soll
Sagen nichts aber schreiben. Das gleiche wie hier, wäre mein Vorschlag.
Können die das nicht einfach im nächsten Monat dann anrechnen?
Die Anrechnung erfolgt so oder so. Äußern solltest Du Dich jedoch schon zur verspäteten Meldung. Daß der Leistungsempfänger in solch einem Fall angehört wird, ist gesetzlich vorgeschrieben und somit normal.
Wenn es nur um 40 € geht und wenn Du Dir bislang nichts hast zu Schulden kommen lassen, dann wird man Dir nicht gleich den Kopf abreißen :)