Jobcenter ALG 2 Abmeldung warum soll sie erklären wie sie ohne 40 Euro leistung leben soll liebe 40 euro weniger als ständige sanktionen oder?
Hallo leute kurz zum Sachverhalt mein Mutter hat sich zum 04.09.2019 vom Jobcenter abgemeldet , der grund für die Abmeldung mein mutter hat zwei schlaganfälle erlitten und sie ist weder Psychisch noch körperlich nicht mehr ind er lage der aufforderungen vom Jobcenter nachzukommen
Bestätigung vom Jobcenter für die ABmeldung hat sie bekommen.
3 Tage nach der Abmeldungsbestätigung
bekommt sie ein schreiben drinnen steht folgendes Aufforderung zur mitwirkung
sie soll Angaben machen wie sie ihr lebensunterhalt ohne ALG " bestreiten möchte ,mein mutter bekamm lächerliche 40 Euro vom Jobcenter und mit Sanktionen wurde sie belästigt sie wurde Psychisch belastet lieber verzichtet mein mutter auf 40 Euro alg 2 , 40 euro leistung und hat ruhe
5 Antworten
Warum hilfst du ihr als Kind nicht bei den Unterlagen?
Man will vermutlich schauen, ob sie eine Arbeit aufgenommen hat .. ohne diese anzumelden. Zudem muss ja auch die Krankenversicherung gezahlt werden? Wer macht das? Grad wenn sie krank ist, wäre das ja wichtig? Zudem steht ja auch im Raum ob sie Geld für September zurück zahlen muss, wird ja im voraus gezahlt.
Die Leistung für 09/2019 muss ja zumindest noch anteilig zurückgefordert werden. Daher Kontoauszüge.
Als schriftliche Begründung würde mir kurz und präzise einfallen:
"Meinen künftigen Lebensunterhalt werde ich mit 40,- Euro weniger bestreiten".
Und das
lächerliche 40 Euro vom Jobcenter und mit Sanktionen wurde sie belästigt sie wurde Psychisch belastet lieber verzichtet mein mutter auf 40 Euro alg 2 , 40 euro leistung und hat ruhe
schreibt sie auch mit rein. Vielleicht hat sie ja Anspruch auf Wohngeld ?!
Ein/e SB die, dem Anschein nach, nicht so wirklich nach/mitgedacht hat.
Ansonsten - wie sieht es denn in der Realität mit der Krankenversicherung aus? Denn vom sonst tur Verfügung stehen Betrag kann sie sich keine "freiwillige" KV - monatlich ca. 190 Euro leisten - wenn sie nicht eine EM-Rente erzielt.
sonst kann die Antwort lauten:
Wie nach Aktenlage bekannt, beziehe ich monatlich EM-Rente/ nachehelichen Unterhalt ???? oder ?? - Betrag Y .
Bis dato habe ich lediglich ergänzende !! monatliche Leistungen in Höhe von 40 Euro erhalten. Tjaa und im Falle eines Darlehens hätte das JC ja auch kein Problem damit die monatlichen Bezüge eines Leistungsempfängers um 10% des Regelsatzes - sprich 42 Euro zu kürzen.....
Also schaffe ich es jetzt auch mit 40 Euro weniger pro Monat zurechtzukommen.
Anliegend die Kontoauszüge der zurückliegenden 3 Monate - alle Daten zu ausgehenden Beträgen dürfen geschwärzt werden .
Stellt sich die Frage - ob sie nicht Anspruch auf Wohngeld hat - ach ja - zukünftig wäre dann auch wieder der Rundfunkbeitrag - sprich 17,50 Euro pro Monat zu bezahlen.
Eigentlich ist das jobcneter nicht merh zuständieg wen man arbeitsunfähig ist was nach 2 Herzanfällen anzunehmen ist!
Wen sie weniger rente als die grunsicherung bekommt dan kann sie das geld auch beim Soziamt beantrangen zb die 40€
Was auch wieder möglich ist wen sie Wohngeld bekommt Dan kann sie auch das Sozialticket da bekommen !
Mhhmm.. wenn sie es jetzt plötzlich nicht mehr braucht.. dann hat sie es scheinbar vorher auch nicht gebraucht und zu Unrecht kassiert. Es kann jetzt natürlich sein dass eine fette Rückzahlung auf euch zukommt
Klar kann man sich abmelden ich habe ja nicht gesagt dass das nicht geht...
Eben also warum ne rückzahlung? Sie hatte ein recht auf die 40 Euro
Ob recht oder unrecht ..das werden die Prüfungen ergeben.. eine Rückforderung für September wird es auf jeden Fall geben
selbst wenn du recht hast bei ihr gibs nichts zu holen
quatsch man ist nicht verpflichtet Hartz-IV zu beziehen auch wenn man ohne unter das existenzminimum fallen würde, man kann sich deswegen auch nachträglich abmelden