Du darfst Dir von Deinem Leistungsanteil zum Lebensunterhalt prinzipiell jede Beförderungsdienstleistung vom E-Scooter über Bus / Bahn bis Taxi oder gar Fliegzeug "leisten" .
Nur nicht vom Kostenanteil für die KDU ( Miete + Nebenkosten & Heizung ) .