Ist der ALG II Bewilligungsbescheid eine Urkunde?
Ich wollte mich aufgrund des Bezuges von ALG II von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Hierfür habe ich den Bewilligungsbescheid an den Stellen, wo es sich um die Geldbeträge und Kontodaten handelt, unkenntlich gemacht, weil ich davon ausging, dass dies nichts zur Sache tut. Nun kam aber ein Antwortschreiben der ARD ZDF, dass ein ALG II Bewilligungsbescheid eine "Urkunde" sei und dieser im Nachhinein nicht geändert werden darf. Stimmt das denn? Habe dazu nämlich keinerlei Beiträge geschweige denn einen Paragraphen dazu im Internet gefunden. Und soweit mir bekannt ist, ist das Jobcenter ja kein staatliches Amt mehr, sondern lediglich eine Agentur, also eine normale Firma (eine GmbH). Eine Urkunde wäre beispielsweise meine Geburtsurkunde oder die Papiere für mein Auto, aber ein ALG II Bescheid doch nicht, oder?
5 Antworten
Selbst ein Bierdeckel ist eine Urkunde.
Wenn dein Wirt für jedes Bier, das du bestellt und bekommen hast, einen Strich an den Rand deines Bierdeckels macht, ist dein Bierdeckel eine Urkunde.
Mit dieser Urkunden kannst du, genauso wie dein Wirt, vor Gericht klären lassen, wie hoch "dein Deckel" ist, also deine Rechnung.
Wenn du nun mit Hilfe eines Messers einen Strich von deinem Bierdeckel entfernst, dann ist das eine Urkundenfälschung.
Und wenn du damit deine Rechung verringern willst, ist es auch noch Betrug.
Der Beitragsservice von ARD usw. kann deiner veränderten Urkunde vielleicht noch entnehmen, dass du berechtigt bist, von der Rundfunkgebühr befreit zu werden. Vielleicht. Oder auch nicht.
Jedenfalls kann (oder will) dein Sachbearbeiter beim Beitragsservice dies nicht. Gegen dessen ablehnenden Bescheid (der ebenfalls eine Urkunde ist) kannst du nun die üblichen Rechtsmittel anwenden, die kennst du ja.
Am Ende dieses Weges schaut sich ein Gericht dann deine veränderte Urkunde an und entscheidet dann, ob der ablehnende Bescheid rechtens war oder nicht, und wie die Behörde (was der Beitragsservice wiederum gar nicht ist) einen Fehler gegebenfalls zu heilen hätte.
Das ist also eine interessante Rechtsfrage, die auch davon abhängig ist, wie sehr du deinen Bescheid, also die Urkunde deines Jobcenters (das übrigens eine staatliche Einrichtung ist und keine private, gewerkschaftliche, kirchliche oder öffentlich-rechtliche), manipuliert hast.
Aber wenn du schon so manipulations-wütig bist: Warum manipulierst du dem Beitragsservice nicht einfach die dafür vorgesehene Urkunde unter?
Gruß aus Berlin, Gerd
Natürlich ist das eine Urkunde und selbstverständlich ist das Jobcenter eine staatliche Einrichtung.
Welche private Firma sollte in Massen Menschen Geld zum Lebensunterhalt geben? Das wäre völlig irre.
Doch! Diese steht auf der offiziellen Seite jobcenter-ge(punkt)de im Impressum.
Zeig. Sehe ich da nicht. Die haben nicht mal ein Impressum.
Eh doch https://www.jobcenter-ge.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html
Und da steht die ID auch
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Da steht doch ganz klar und eindeutig, dass das keine Firma ist.
Oder wie verstehst Du das:
Den Inhalt dieser Seiten verantwortet die
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vertreten durch den Vorstand, dieser durch seinen Vorsitzenden
Detlef Scheele
Regensburger Straße 104
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Du bekommst vom JC normerweise mit dem Bescheid ein anderes Schreiben zur Vorlage bei der GEZ. Eine Bestätigung, dass du ALG2 beziehst. Du mußt nicht den Bescheid weitergeben. Wenn der Schrieb nicht beilag, ruf an und lass ihn dir schicken.
Und ja, der Bescheid ist eine Urkunde.
Kannst du mir dann bitte einen Link oder den Paragraphen nennen, wo ganz genau geschrieben steht, dass ein ALG II Bescheid eine Urkunde ist?
Nein und das würde dir auch gar nicht weiterhelfen. Du willst ja nicht streiten, sondern eine GEZ-Befreiung.
Ja, auch das ist eine Urkunde.
Bei den Bewilligungsbescheiden für das ALG 2 ist regulär eine Bescheinigung für den Beitragsservice dabei, welche den ALG 2 Bezug attestiert.
Diese Bescheinigung zusammen mit dem Befreiungsantrag and den Beitragsservice senden.
Wenn Du nach "urkunde im sinne des gesetzes" googelst, findet Du u.a. dies:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/urkundenfaelschung-was-ist-eine-urkunde_111894.html
ist das Jobcenter ja kein staatliches Amt mehr, sondern lediglich eine Agentur, also eine normale Firma (eine GmbH)
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft oder gem. Deiner Worte "eine normale Firma". Dies trifft auf Jobcenter sicherlich nicht zu.
Wenn das Jobcenter eine staatliche Einrichtung wäre, wozu brauchen diese dann eine Umsatzsteuer-ID? Diese braucht man nur, wenn man eine GmbH oder ähnliches (in diesem Falle Agentur) gegründet hat.